Die Person ist derzeit in einer Gemeinschaftseinrichtung für Wohnungslose untergebracht. Eine dauerhafte Unterbringung ist hier jedoch nicht möglich.
Die Übernahme der Miet- und Betriebskosten kann aufgrund vorhandener Sozialleistungsträger als gesichert angesehen werden.
Überlegen Sie doch bitte, ob frei stehender Wohnraum angeboten werden kann, um hilfesuchenden Mitbürgern eine menschenwürdige Bleibe zu bieten und einen Neustart zu ermöglichen. Die Belegung kann kurzfristig erfolgen. Sprechen Sie uns einfach an!
Entsprechende Angebote richten Sie bitte
- per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Ordnungsbehörde, Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges
- per Telefon an Evelyn Grigert unter 02602 / 689-124 oder
- per E-Mail an e.grigert@wirges.de.
Gerne erwarten wir Ihre Angebote!
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
- Ordnungsbehörde -

