Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Straßenreinigungspflicht

Wann und in welchem Umfang sind die Gehwege und die Straßen zu reinigen?


Für jede Ortsgemeinde wurde eine Straßenreinigungssatzung aufgestellt.

Grundsätzlich gilt für die Straßenreinigung folgendes:

Die Straßenreinigung in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Wirges wurde durch die entsprechende Satzung, die Straßenreinigungssatzung, auf die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke übertragen.


1. Wann muss ich die Straße reinigen ?
Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag, oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen.

2. Inwieweit muss ich die Straße reinigen ?
Die Reinigungspflicht umfasst, flächenmäßig gesehen, den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße und der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße liegt.

Zu Reinigen sind die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen.
Darunter zählen insbesondere

  • Gehwege einschließlich der Fußgängerstraßen
  • Fahrbahnen
  • Radwege
  • Parkstreifen
  • Straßenrinnen
  • Böschungen
  • Grabenüberbrückungen

Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von

  • Kehricht
  • Schlamm 
  • Gras
  • Unkraut
  • und sonstigem Unrat.

Zur Straßenreinigung gehört auch

  • die Schneeräumung
  • das Bestreuen der Gehwege
  • das Freihalten der Regeneinlaufschächte und Hydranten von Unrat, Eis, Schnee oder störenden Gegenständen

3. Was ist noch zu beachten ?
Zur Verhinderung von übermäßiger Staubentwicklung ist, soweit erforderlich, bei trockenem und frostfreiem Wetter die Straße mit Wasser zu besprengen.

4. Folgen, wenn ich der Straßenreinigungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkomme ?
Sollten Sie der Straßenreinigungspflicht nicht, oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, schreiben wir Sie an, und bitten darum die Verunreinigungen zu beseitigen.
Sollten Sie der Straßenreinigungspflicht auf diese Bitte hin nicht nachkommen, fordern wir Sie unter Angabe einer bestimmten Frist auf, die Verunreinigungen zu beseitigen, und drohen Ihnen gleichzeitig die Ersatzvorahme bzw. ein Ordnungsgeld an.
Wenn wir eine Ersatzvornahme durchführen, bedeutet dies, dass wir ihr Grundstück reinigen lassen, und Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Bei einem Verstoß gegen die Straßenreinigungssatzung handeln Sie ordnungswidrig.
Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach den Straßenreinigungssatzungen der Stadt und Ortsgemeinden.

Zu den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden.

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