Landratswahl am 16. August 2026
Die Wahl der Landrätin/ des Landrates für den Westerwaldkreis findet am Sonntag, dem 16. August 2026 statt. Der Termin für eine etwaige Stichwahl wurde auf Sonntag, den 30. August 2026 festgelegt.
Wahlergebnis Landratswahl 2026 am 16. August 2026 ab 18:00 Uhr
FAQ
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten im Landkreis eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 2 des Kommunalwahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.Wahlbenachrichtigung
Die Wahlberechtigten erhalten gut vier Wochen vor der Wahl, spätestens aber bis zum 26.07.2026 eine Wahlbenachrichtigung u. a. mit der Angabe des Wahlraumes sowie der Wahlzeit und der Nummer, unter der der Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag.
Aufgrund der Fülle an Wahlbenachrichtigungen, die durch die Post versendet werden, kann immer mal etwas untergehen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, machen Sie sich keine Sorgen - Sie können trotzdem wählen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bitte melden Sie sich diesbezüglich beim Wahlamt unter wahlen@wirges.de oder 02602 689 390 bzw. 02602 689 118.Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Wo wird gewählt?
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 16. August 2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Wahlraumes. Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Bitte haben Sie dennoch einen gültigen Identitätsnachweis dabei, denn auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen können.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Anmeldung vor dem 05.07.2026
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen - dafür müssen Sie nichts tun.
Umzüge von außerhalb des Westerwaldkreises werden hierbei nur bis zum Einzugsdatum 16.05.2026 berücksichtigt (3-Monats-Frist).Anmeldung zwischen dem 06.07. und 26.07.2026
Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes (innerhalb des Landkreises) erfolgt nur auf Antrag. Hierfür stellen Sie bis spätestens 26.07.2026 einen Antrag, der Ihnen bei Ihrer Anmeldung in unserem Bürgerbüro ausgehändigt wird.
Ziehen Sie von außerhalb des Landkreises in unsere Verbandsgemeinde, können Sie den Antrag nur stellen, wenn Sie bereits vor dem 16.05.2026 eingezogen sind.
Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Wohnortes (innerhalb des Landkreises) und können auch nur dort wählen bzw. Briefwahlunterlagen beantragen.
Ziehen Sie innerhalb unserer Verbandsgemeinde um, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wohnortes.
Umzug ab dem 27.07.2026
Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes (innerhalb des Landkreises) ist nicht mehr möglich. Sie können Ihr Wahlrecht lediglich an Ihrem bisherigen Wohnort ausüben und können auch nur dort wählen bzw. Briefwahlunterlagen beantragen.
