Bürgerservice

Bürgerbus


Bürgerbus der Verbandsgemeinde Wirges online reservieren


Wir bitten um Beachtung, dass Anträge nur bis zu 6 Monaten im Voraus genehmigungsfähig sind.



Im Frühjahr 2015 wurde der derzeitige 9-sitzige Bürgerbus aus Eigenmitteln der   Verbandsgemeinde Wirges beschafft.


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Es steht den die in der Verbandsgemeinde Wirges sich befindenden Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen, kirchlichen und sozialen Einrichtungen für die Bildungs- und Sozialarbeit zur Verfügung und erfreut sich großer Nachfrage und Beliebtheit: Insgesamt rd. 21.000 km ist er in den ersten 15 Monaten seit seiner Anschaffung mit den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Wirges getourt. Eine stolze Leistung.

Bisher konnte eine Reservierung des Bürgerbusses nur während der Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges  im unmittelbaren Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter getätigt werden.

Ab sofort können Sie im obenstehenden Kalender rund um die Uhr nachsehen, ob der Bürgerbus an dem von Ihnen vorgesehenen Termin für Ihre Bildungs- oder Sozialarbeit zur Verfügung steht und ihn auch online reservieren.

Die Einsicht bereits erfolgter Reservierungen in anderen Monaten ist durch entsprechende Bedienung des Kalenders möglich.  Zu diesen Terminen ist eine Reservierung leider nicht mehr möglich.

Für einen von Ihnen ins Auge gefassten noch freien Termin können Sie online eine Reservierung wie folgt vornehmen: 

  • Betätigen Sie den Button „Jetzt Belegung beantragen“
  • Füllen Sie in dem sich anschließend öffnenden Antragsformular bitte alle mit einem Stern gekennzeichneten Felder (*) aus. 
    Wichtig: Bitte geben Sie in das Feld „Uhrzeit“ unbedingt den zeitlichen Beginn (Abholen des Bürgerbusses) und das zeitliche Ende der Reservierung (Rückgabe des Bürgerbusses) ein. 
  • Mit dem Anklicken des Feldes „Senden“ übermitteln Sie Ihren Antrag an den zuständigen Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeindeverwaltung ab.   

Spätestens am nächsten Arbeitstag erhalten Sie per E-Mail die Entscheidung über Ihren Antrag. Nach erfolgter bestätigter Reservierung ist zeitnah der Abschluss einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung erforderlich.