Das unerlaubte besprühen von Fremdeigentum mit „GRAFFITI“ erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung, so dass es sich hierbei automatisch um eine Straftat handelt. Die Verursacher können mit hohen Bußgeldern, bei schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen bestraft werden.
Wer kann Angaben zum Vorfall machen?
Falls Sie in dem o.g. Zeitraum Personen gesichtet oder etwas beobachtet haben, wären wir Ihnen für sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
Angaben oder Mitteilungen bitte an das Ordnungsamt Wirges:
Herr Erol Yaman, Tel. 02602 689-129,
oder E-Mail an: e.yaman@wirges.de
Auf Wunsch werden diese anonym behandelt.
Verbandsgemeinde Wirges
- Ordnungsbehörde -

