Berliner Straße, Breslauer Straße, Brückenstraße, Burgstraße, Elisabethenstraße, Gartenstraße, Kapellenstraße, Kirchstraße, Pfarrstraße, Mittelstraße, Nikolausstraße, Schlesische Straße, Steinerne Brücke, Bachaue, der hintere Teil der Lohmühlenstraße, sowie die Mühlwiese.
In den nächsten Wochen werden hierzu entsprechend zusätzliche Verkehrsschilder vor Ort installiert, um die Regelungen für alle betroffenen Anwohner und Anlieger besser nachvollziehbar zu gestalten. Markierungsarbeiten auf den Straßen sind hierzu ebenfalls geplant.
Die verkehrsberuhigende Maßnahme hat zum Ziel, die genannten Straßenzüge im Hinblick auf den dortigen Straßenverkehr für die Anwohner vor Ort sicherer und ruhiger zu gestalten.
Gemäß § 45 Abs. 9 StVO können innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Vorfahrtsstraßen eingerichtet werden, wenn es sich hierbei beispielsweise um Wohngebiete oder Bereiche mit hoher Fußgängerdichte handelt.
Die betroffenen Anlieger werden demnach um Beachtung und Verständnis gebeten.
Verbandsgemeinde Wirges
- Ordnungsbehörde -

