Ortsansicht Ötzingen

Ortsgemeinde Ötzingen

Hinweis zur Reinigung von Gehwegen und Straßenrinnen

Dazu kann jede und jeder Einzelne mit wenig Aufwand beitragen.

Ich möchte Sie deshalb herzlich bitten, die Gehwege und Straßenrinnen entlang Ihres Grundstücks regelmäßig von Unkraut, Laub und anderen Verschmutzungen zu befreien. So kann das Regenwasser ungehindert abfließen und unsere Straßen und Gehwege bleiben in einem gepflegten Zustand.

Bitte denken Sie daran, dass die Reinigungspflicht für alle öffentlichen Straßenflächen gilt, die an Ihr Grundstück angrenzen. Das betrifft auch Eckgrundstücke oder Grundstücke, die an zwei oder mehreren Straßen liegen. In diesen Fällen sind alle angrenzenden Gehwege und Straßenrinnen sauber zu halten.

Ebenso wichtig ist der regelmäßige Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Anpflanzungen entlang der Gehwege. Diese sollten nicht in den Gehweg hineinragen, damit alle ihn sicher und ohne Hindernisse nutzen können – ob mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder einfach zu Fuß.

Ich bitte Sie herzlich, diese Arbeiten regelmäßig durchzuführen und so Ihren Beitrag zu einem sauberen, sicheren und gepflegten Ortsbild zu leisten.

Die Reinigungspflicht ergibt sich aus der Satzung der Ortsgemeinde Ötzingen über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 17. April 2002.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Gudrun Erll (Ortsbürgermeisterin)

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