
Diese sollen in der Zeit vom 06. Juli bis 04. September stattfinden und teilweise eine Vollsperrung des Bahnübergangs bedingen.
Leider war bis zum Redaktionsschluss keine Auskunft zu bekommen, wann diese Vollsperrung erfolgen wird und wie der Verkehr dann umgeleitet werden wird. Sobald diese Informationen vorliegen, wird dies im Amtsblatt bekannt gegeben werden.
Zur Maßnahme selbst ist festzuhalten, dass diese bereits im November 2019 seitens der DB AG vorgestellt wurde mit der Aussage, dass die Umsetzung in 2022 erfolgen wird. Dies hat sich aufgrund verschiedener Problematiken bis in dieses Jahr verschoben.
Der Bahnübergang entspricht bezüglich der Sicherheit und den Anforderungen an die Abwicklung des Verkehrs zwar den gesetzlichen Bestimmungen, aber nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) ist durch Lichtzeichenanlagen gesichert und soll auf Grund des Instandhaltungsaufwandes durch eine Lichtzeichenanlage mit Halb- und Gehwegschranken ersetzt werden. Mit der Forderung zur Herstellung des Begegnungsfalls im Bereich der Kreuzung für regelmäßig dort verkehrende Bemessungsfahrzeuge (z.B. Busse und LKW) wird es erforderlich, die Straße in dem BÜ- Bereich auszubauen (zu verbreitern).
Auch ist es aus Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs erforderlich, den Bahnübergang mit einer technischen Sicherung auszurüsten und sie entsprechend des technischen Standards anzupassen. Im Rahmen dieser Unterlage wird der Bahnübergang Bahn-km 70,368 mit einer neuen Bahnübergangssicherungstechnik ausgerüstet.
Georg Holl, Ortsbürgermeister
