Das betrifft nicht nur den Austausch einer alten Heizung, sondern auch viele Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Dach oder Fassade, den Einbau neuer Fenster oder die Optimierung der Heizungsanlage.
Für einige Eigentümer:innen fallen die Zuschüsse künftig niedriger aus als bisher. Die maximal förderfähigen Kosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen werden alle sechs Monate abgesenkt. Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, kann sich deshalb mit einer frühzeitigen Umsetzung einen höheren Zuschuss sichern.
Gleichzeitig wird die Förderung stärker auf Haushalte mit geringerem Einkommen ausgerichtet: Der Einkommensbonus steigt und ein neuer Kinderzuschlag erleichtert Familien den Zugang zu höheren Förderstufen. Die Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bleibt zudem bestehen. Dadurch können Eigentümer:innen auch weiterhin qualifizierte Unterstützung bei der Planung und Umsetzung ihrer Sanierung in Anspruch nehmen und sich einen Teil der Kosten dafür fördern lassen.
Wer von den neuen Regelungen profitieren möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Fördervoraussetzungen informieren und den Förderantrag unbedingt vor Beginn der Sanierungsmaßnahme stellen. Für selbstnutzende Eigentümer:innen lohnt auch ein Blick auf die steuerliche Förderung energiesparender Maßnahmen, diese fällt in manchen Fällen höher aus.
Hierzu und zu allen Fragen des Energiesparens in Haus und Haushalt beraten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung an über 70 Standorten unabhängig und kostenlos.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale vom 11.08.2026
