Leben in der VG -
Kinder & Jugendliche

in der Verbandsgemeinde Wirges

Ferienbetreuung


Ferienbetreuung – Das ist neu!

Ab dem 1. August 2026 tritt bundesweit ein neues Gesetz in Kraft: das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Dieses Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung einer ganztägigen Betreuung in den Schulferien. Das bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2026/27 jedes Kind, welches die 1. Klasse besucht, einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung von 8 Stunden täglich (Montag bis Freitag) auch in den Schulferien hat.

Mit jedem Schuljahr wird dieser Rechtsanspruch weiter ausgedehnt. Im Schuljahr 2027/28 dürfen dann die 2. Klässler ebenfalls für die Ferienbetreuung angemeldet werden. Im Schuljahr 2028/29 folgt die Erweiterung auf die 3. Klässler. Mit dem Schuljahr 2029/30 und der Anmeldung der 4. Klässler ist der Rechtsanspruch schließlich für alle Grundschulkinder erfüllt.

Wir beginnen in diesem Jahr mit der Ferienbetreuung in den Herbstferien für alle Kinder, die 2026 in die 1. Klasse eingeschult werden. Die Ferienbetreuung findet zunächst am Schulstandort Wirges statt und kann später auf andere Schulstandorte ausgeweitet werden.

 Uhrzeiten & Anmeldung (Herbstferien 2026)

  • Öffnungszeiten: Täglich von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Montag bis Freitag).
  • Anmeldezeitraum: Ab dem 1. Juni bis zum 1.Juli 2026.
  • Online-Portal: Die Registrierung und Anmeldung erfolgt über folgenden Link:


Wichtige Hinweise zur Buchung

  • Buchungsrhythmus: Die Ferienbetreuung kann immer nur wochenweise gebucht werden.
  • Kosten: Das Angebot ist kostenpflichtig. Die Gebühr für eine Woche Ferienbetreuung beträgt 150 Euro inklusive Getränken, Mittagessen und Snacks am Nachmittag.
  • Ermäßigung: Es besteht die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren oder erlassen zu bekommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bei Leistungen nach SGB II, Leistungen nach SGB XII, bewilligten Leistungen zum Bildung- und Teilhabepaket (BuT) u. a.).


Wichtig: Bitte lesen Sie dazu aufmerksam unsere Teilnahmebedingungen zur Ferienbetreuung.

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