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Stadt Wirges

Regelungen zur Hundehaltung

Die Stadt Wirges weist aus aktuellem Anlass nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der bestehenden Regelungen zur Hundehaltung hin.

Gemäß den Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wirges sowie den einschlägigen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz – insbesondere des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) und der allgemeinen Gefahrenabwehr nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) – gilt im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung dient dem Schutz der Allgemeinheit sowie der Vermeidung von Gefährdungen und Konflikten im öffentlichen Raum.

Darüber hinaus weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof grundsätzlich nicht gestattet ist. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, der Würde und des Gedenkens, dessen besondere Bedeutung zu respektieren ist.

Ebenso sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Leider musste in jüngster Zeit vermehrt festgestellt werden, dass diesen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen wird. Die Stadt Wirges hat daher bereits erste Verstöße zur Anzeige gebracht. Weitere Kontrollen werden konsequent durchgeführt; bei Zuwiderhandlungen ist vermehrt mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen.

Die Stadt behält sich darüber hinaus vor, zusätzliche Maßnahmen zu prüfen.

Die Stadt Wirges appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Verantwortung nachzukommen und durch rücksichtsvolles Verhalten zu einem sauberen, sicheren und lebenswerten Stadtbild beizutragen.

Wir bitten um Beachtung.

 

Florian Jungbluth  
2.  Stadtbeigeordneter für Stadtsauberkeit und Umwelt, Friedhof

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