Halten und Parken ist nur dort gestattet, wo eine Mindestdurchfahrtsbreite bei wechselseitigem Parken von ca. 15m gewährleistet ist. Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten.
Die Örtlichkeit wird in Ihrem eigenen Interesse nun verstärkt kontrolliert. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 55 € geahndet werden. Kommt es zu Behinderungen von Rettungsfahrzeugen im Einsatz, so ist mit einem höheren Bußgeld und einer Eintragung im Verkehrszentralregister zu rechnen.
Wir bitten somit alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Beachtung.
Verbandsgemeinde Wirges
- Ordnungsbehörde -
