Dieses Parken geschieht leider häufig verbotswidrig (etwa in Halteverbotszonen, auf Gehwegen, in Gehwege hineinragend, gegen die Fahrtrichtung). Dazu zählen auch die durch rücksichtsloses Parken entstehenden Durchfahrtsbehinderungen, die leider immer wieder zu beobachten sind. Solche Behinderungen sind insbesondere vor dem Hintergrund des Einsatzes von Rettungsfahrzeugen im Notfall inakzeptabel.
Vor diesem Hintergrund hatte der Ortsgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 29.01.2026 beschlossen, die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges um Prüfung zu bitten, ob dieser Situation mit der Ausweisung einer Parkraumzone entgegengewirkt werden könne. Das musste die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges mit Nachricht vom 24.07.2026 aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen verneinen.
Allerdings dauern die Probleme durch das intensive Parken im öffentlichen Straßenraum an, stellen eine erhebliche Belastung für die Einwohnerschaft dar und bedürfen somit nach wie vor einer Lösung. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ebernhahn hat daher in seiner Sitzung vom 12.08.2026 beschlossen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, das die Situation des ruhenden Verkehrs im gesamten bebauten Bereich der Ortsgemeinde umfassend und aussagefähig erheben und auf dieser Basis sachlich sinnvolle und rechtlich mögliche Lösungsoptionen aufzeigen soll.
Bis dahin appelliere ich an alle Einwohnerinnen und Einwohner, beim Parken ihrer Fahrzeuge gegenseitig Rücksicht zu nehmen, die jeweils geltende Beschilderung zu beachten und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Wie in der Ausgabe des Amtsblattes vom 05.08.2026 bereits angekündigt, wird das dafür zuständige Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Wirges die Parksituation in Ebernhahn weiter verstärkt kontrollieren.
Ihr/Euer
Thomas Schenkelberg
Ortsbürgermeister

