Ab dem 1. Juni 2026 werden Baugenehmigungsverfahren (qualifiziertes Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage usw.) im Westerwaldkreis vollständig digital abgewickelt. Sämtliche Unterlagen können nur noch elektronisch übermittelt werden.
Die digitale Einreichung erfolgt über das Portal – Digitale Baugenehmigung Westerwaldkreis – unter
https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-westerwaldkreis
Papiergebundene Bauanträge werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen.
Mit der Umstellung wird der bisherige Weg – Einreichung der Bauunterlagen über die jeweils zuständige Verbandsgemeinde / Ortsgemeinde als Verfahrensbeteiligte – abgeschafft.
Nur für das digitale Freistellungsverfahren, ebenfalls über das Landesportal abzuwickeln, ist die Verbandsgemeinde zuständig. Alle übrigen Genehmigungsverfahren fallen in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung.
Bauanträge in Papierform, welche nach dem 31.05.2026 bei der Verbandsgemeinde Wirges eingehen, werden nicht mehr bearbeitet bzw. nicht mehr an die Kreisverwaltung weitergeleitet.
