Hierfür ist die Öffnung des Gehwegbereichs erforderlich, um die Energieversorgung vor Ort zu erweitern, zu sichern und weiter zu verbessern. Aufgrund der zeitlich versetzten Beauftragung durch die ENM konnte die Verlegung nicht im Zuge der Glasfaserverlegung erfolgen.
Die Arbeiten werden durch das von der ENM beauftragte Tiefbauunternehmen abschnittsweise ausgeführt, sodass die Beeinträchtigungen für Fußgänger und Anlieger möglichst gering gehalten werden. Während der Bauphase kann es temporär zu Einschränkungen bei der Gehwegbenutzung kommen. Die Sicherheit aller Beteiligten hat dabei oberste Priorität, sämtliche Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle und Einhaltung der geltenden Vorschriften sind durch die ausführende Firma gewährleistet.
Die Verbandsgemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Anlieger und Besucher, um Kenntnisnahme dieser Maßnahme sowie um Beachtung der örtlichen Hinweise und Absperrungen und gegebenenfalls alternative Gehwege zu nutzen. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Gehwegbereich selbstverständlich fachgerecht wiederhergestellt und freigegeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!