1. Erwerb einer Wegeparzelle sowie zusätzlicher Grundstücksteile im Gewerbegebiet „Am Heidchen“ zwischen Halle Sibelco und Canyon
Über das hinter dem Canyon Gebäude liegende Flurstück verläuft der gemeindlich genutzte Fuß- und Verbindungsweg von der Heidchenstraße entlang der Tonlagerhalle
Das Flurstück befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Heidchen“. Der überwiegende Teil der Parzelle ist dort als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg“ festgesetzt. Damit handelt es sich um eine Fläche, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft der öffentlichen Erschließung und dem öffentlichen Verkehr dienen soll.
Durch den Erwerb der Fläche kann die Gemeinde gewährleisten, dass die im Bebauungsplan vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche dauerhaft in ihrem Eigentum steht und entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt sowie bei Bedarf ausgebaut oder angepasst werden kann. Im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen zeigte sich, dass zur langfristigen Sicherung und Verbesserung der öffentlichen Wegeführung nicht nur das bestehende Wegegrundstück, sondern zusätzlich angrenzende Grundstücksflächen erworben werden sollten.
Deshalb hat der Gemeinderat nach Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer beschlossen nicht nur die Wegeparzelle zu erwerben, sondern auch weitere angrenzende Teilflächen.
2. Festlegung des Verkaufspreises gemeindeeigener Baugrundstücke
Der Auftrag zur Erschließung des Neubaugebietes „Am Heidchen“ wurde am 27. Juli 2026 an die Fa. Wilhelm Triesch, Fussingen, erteilt. Mit der Auftragserteilung ist absehbar, wann mit der Bebauung des Neubaugebietes begonnen werden kann. Insofern war nunmehr vom Ortsgemeinderat festzulegen, zu welchem Preis die dort gelegenen gemeindeeigenen Grundstücke veräußert werden sollen.
Das Neubaugebiet umfasst für die 60 Baugrundstücke eine Fläche von 38.271 m2.
Die 60 Baugrundstücke verteilen sich wie folgt:
- 35 im Eigentum der Ortsgemeinde,
- 6 in Privatbesitz mit Baugebot,
- 2 in Privatbesitz mit konkreter Bauabsicht,
- 17 in Privatbesitz mit unklarer Bauabsicht.
Die Fläche der 35 Baugrundstücke der Ortsgemeinde beträgt 21.447 m2.
Im Zuge der Planung und Erschließung des Neubaugebietes sind der Ortsgemeinde Bannberscheid erhebliche Kosten entstanden, welche durch den Verkauf der Baugrundstücke zumindest in gleicher Höhe wieder eingenommen werden sollten.
Auch sind die in der Zukunft anstehenden Ausgaben in die Erhaltung der Infrastruktur, der gemeindlichen Bausubstanz und der Weiterentwicklung des Dorfes zu berücksichtigen.
Unter diesen Voraussetzungen hat der Ortsgemeinderat beschlossen, die gemeindlichen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Am Heidchen“ zu einem Verkaufspreis von 150 €/m2 (inclusive der Teilerschließung) anzubieten. Die Vergabe der Bauplätze an die Interessenten soll dabei nach dem vom Ortsgemeinderat bereits vor 3 Jahren beschlossenen Punktesystem erfolgen.
3. Entgegennahme von Zuwendungen
Der Ortsgemeinderat hat Spenden zur Förderung von Jugend und Kultur, zweckgebunden für die Gemeindebücherei, der Energieversorgung Mittelrhein (evm) in Höhe von 150 €, der Zimmerei Mille, Bannberscheid in Höhe von 200 € und des Vereins 3333 e.V. in Höhe von 250 € zugestimmt.
4. Nutzung des gemeindeeigenen Gebäudes „Vor dem Buschart 12“
Das gemeindeeigene Gebäude „Vor dem Buschart 12“, im Volksmund auch das „Blaue Haus“ genannt ist in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Heizung ist nicht vorhanden, die Toilette nicht funktionstüchtig. Die Elektroinstallation entspricht nicht den Mindeststandards (Zweidrahtleitungen ohne FI). Aufgrund der seit Jahren nicht gegebenen Nutzung (derzeit dienen die Räumlichkeiten als Lager des Vereins Berschender Allerlei) findet keinerlei Beheizung und / oder Lüftung statt, sodass sich Schimmel bildet. Die äußere Gebäudehülle ist stark verschmutzt und weist im Bereich des Anbaus (Windfang) starke Rissbildung auf. Das Vordach und die Lichtschachtabdeckungen sind abgängig.
Im benachbarten Teil des Gebäudes befinden sich unter dem gleichen Dach vier größere Garagen, von denen derzeit drei von der Forstbetriebsgemeinschaft genutzt werden. Eine wird vom ASV Bannberscheid genutzt. Die Räumlichkeiten, welche vom Forst genutzt werden, dienen u.a. auch als Aufenthalts- bzw. Sozialraum. Dort ist keine Sanitäranlage vorhanden und kein fließendes Wasser. Die Beheizung erfolgt über einen Gasheizstrahler. Aufgrund dieser Umstände hat die VG Wirges vorgeschlagen, den Bereich der ehemaligen Wohnung Althofen soweit zu sanieren, dass dieser Bereich von der Forstbetriebsgemeinschaft als Aufenthalts- und Sozialraum genutzt werden kann.
Dabei ist vorgesehen, in der ehemaligen Küche mit Trockenbauwänden einen Duschraum mit Waschbecken abzutrennen, die Elektroinstallation auf den heutigen Mindeststandard zu bringen, eine Heizmöglichkeit über einen Pelletofen zu schaffen, die Toilette in Stand zu setzen, die Wände zu streichen und den Boden mit Laminat zu belegen. Außen soll die Fassade gereinigt und ggf. gestrichen werden
Die Kosten sollen von der VG Wirges und der Forstbetriebsgemeinschaft getragen werden. Im Gegenzug darf die Forstbetriebsgemeinschaft die renovierten Räumlichkeiten ohne Entgeltzahlung nutzen. Ein Raum kann weiterhin als Lager vom Berschender Allerlei genutzt werden.
Der Ortsgemeinderat hat der vorgesehenen Renovierung und Umnutzung des Gebäudes „Vor dem Buschart 12“ in der oben beschrieben Form zugestimmt. Die unentgeltliche Nutzung sollte dabei zeitlich befristet werden (max. 20 Jahre)
5. Personal- und Sachkostenabrechnung Kita
Zum 01. Februar 1998 trat ein Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Staudt und der Ortsgemeinde Bannberscheid über die Nutzung des Kindergartens Staudt in Kraft.
Darin verpflichtet sich die Ortsgemeinde Staudt, die laufenden Unterhaltungsaufgaben und sonstigen für den Betrieb des Kindergartens wesentlichen Entscheidungen, insbesondere Personalentscheidungen, im gegenseitigen Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Bannberscheid zu treffen. Zu Maßnahmen, die ebenfalls nur im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt werden dürfen, gehören auch die Kosten für Sanierungsarbeiten und Investitionskosten für die Funktion des Kindergartens, die nicht zu den Betriebskosten gehören.
Im Rahmen der Prüfung der Sachkostenabrechnung 2025 der Kita Staudt wurde der Ortsgemeinde Bannberscheid der Anteil für die Erneuerung der Fenster der Kita im Jahr 2025 in Rechnung gestellt, ohne das im Vorfeld das Einvernehmen hergestellt wurde oder die Ortsgemeinde Bannberscheid zumindest informiert wurde.
Auch für die gemäß einem Bericht im Wochenblatt aus der Sitzung des Gemeinderates Staudt beabsichtigte Erneuerung der Heizungsanlage in der Kita wurde die Ortsgemeinde Bannberscheid bislang weder informiert bzw. beteiligt.
Der Ortsgemeinderat hat nach Beratung der Angelegenheit beschlossen, dass sich Bannberscheid notwendigen und wirtschaftlichen Investitionen weiterhin nicht verschließen wird. Dabei ist aber die deutlich geringere Finanzkraft der Ortsgemeinde Bannberscheid zu berücksichtigen. Deutlich teureren Investitionen, die wirtschaftlich gesehen keinen nennenswerten Vorteil bedingen, kann allerdings nicht zugestimmt werden.
Im Rahmen der Beratungen hat der Gemeinderat beschlossen, der Ortsgemeinde Staudt vorzuschlagen, nachträglich das Einvernehmen zu den Investitionskosten der Erneuerung der Fenster herzustellen, wenn seitens der Ortsgemeinde Staudt nachgewiesen wird, dass die Ausgaben erforderlich und wirtschaftlich waren. Aufgrund der hohen Ausgaben, für die im Haushaltsplan von Bannberscheid für 2026 kein Ansatz enthalten ist, sollte die Zahlung erst im Jahr 2027 erfolgen.
Weiterhin sind die Investition in eine neue Heizungsanlage vor Ausschreibung und Beauftragung mit der Ortsgemeinde Bannberscheid (wie vertraglich geregelt) einvernehmlich abzustimmen.
6. Glasfaserausbau, Restarbeiten und Mängelbeseitigung
Am Mittwoch, 29.07.2026, fand eine Besprechung / Begehung mit dem Projektleiter der Meridiam Glasfaser GmbH, Herr Alwin Albrecht, statt.
Dabei wurde seitens des Ortsbürgermeisters eindringlich auf die ausstehenden Arbeiten zur Mängelbeseitigung der Oberflächen der Straßen und Gehwege hingewiesen.
Insbesondere die Querung in der Jahnstraße, die nur provisorisch mit Splitt verfüllt wurde, wurde thematisiert. Herr Albrecht sagte zu, die Schließung dieser Stelle mit Asphalt als vordinglich in das interne System von Meridiam einzustellen (Gefahr im Verzug).
Die Arbeiten zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Oberflächen, als Voraussetzung zur Abnahme, würden auf jeden Fall vor Winterbeginn abgeschlossen.
Georg Holl, Ortsbürgermeister
