Ortsansicht Bannberscheid
© VG Wirges/Nitz Fotografie

Ortsgemeinde Bannberscheid

Verkauf gemeindeeigener Bauplätze

Der Verkaufspreis der gemeindeeigenen Bauplätze beträgt 150 €/m2 teilerschlossen (d.h. mit Versorgungsleitungen, Beleuchtung und einer Baustraße).

Für die Vergabe der Bauplätze führt die Gemeinde eine Interessentenliste, in die mögliche Interessenten sich gerne eintragen lassen können. Hierzu bitte ich um Übersendung der jeweiligen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) sowie einer datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung bezüglich der Aufnahme in eine solche Liste.

Die Interessenbekundung bitte ich an georg.holl@bannberscheid.de zu übersenden. Die Frist für Interessenbekundungen endet am 31. Oktober 2026 (Ausschlussfrist). Interessenten, die sich in der Vergangenheit bereits über das Portal der Verbandsgemeinde Wirges bzw. direkt bei der Ortsgemeinde beworben haben, brauchen sich nicht erneut zu bewerben. Allerdings bitte ich diejenigen Interessenten, die zwischenzeitlich kein Interesse mehr an einem Erwerb haben, um entsprechende Mitteilung.

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach einem Punktesystem. Hierzu werden alle Interessenten angeschrieben und um Angaben (z.B. Kinder, Behinderung, Ehrenamt, Bannberscheider Bürger, vorh. Wohneigentum etc.) gebeten. Dies wird im Anschluss an die Bewerbungsfrist im November 2026 erfolgen. Anhand der Punktevergaben für die Kriterien erfolgt dann die Vergabe der Bauplätze voraussichtlich im Dezember 2026. Die Interessenten werden zu der Angabe unaufgefordert angesprochen werden.

Es besteht ein Baugebot für die gemeindeeigenen Bauplätze in der Form, dass innerhalb von 3 Jahren nach der erfolgten Teilerschließung ein bezugsfertiges Wohnhaus errichtet werden muss.

 

Auszug aus dem Bebauungsplan des Neubaugebietes „Am Heidchen“

 

Der Bebauungsplan mit allen Angaben zur zugelassenen Bauweise und sonstigen Angaben kann im Internet auf der Homepage der VG Wirges über die Reiter „Rathaus“, „Bebauungspläne“, Bannberscheid“, „Am Heidchen“, „3. Fortschreibung“ eingesehen werden. Hier sind alle Angaben zu Satzung, Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz und schalltechnischem Gutachten aufgeführt.

 

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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