Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 + 2024
Der Ortsbürgermeister hatte die Jahresabschlüsse dem Ortsgemeinderat zur Prüfung vorgelegt. Die Jahresabschlüsse waren zuvor durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden. Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, wurde beschlossen.
Beauftragungsermächtigung der Gewerke Elektrik, Fenster und Dach des Bauhofgebäudes
Der Ortsbürgermeister, Herr Georg Holl, wurde ermächtigt, die Aufträge für die Gesamtmaßnahme "Generalsanierung Bauhof" zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt auf der Grundlage der durch die Verbandsgemeindeverwaltung geprüften und ausgewerteten Angebote an den jeweiligen wirtschaftlichsten Bieter.
Hintergrund: Das Gebäude des Bauhofs ist sanierungsbedürftig. Nachdem im Jahr 2023 zunächst eine Sanierung gegen aufsteigende Feuchtigkeit durchgeführt wurde, sind nun weitere Maßnahmen erforderlich. Aktuell ist nur das Büro elektrisch beheizt; im Waschraum sorgt eine Heizung lediglich für Frostfreiheit. Aufgrund der ungedämmten Gebäudehülle verursacht allein diese minimale Beheizung jährliche Stromkosten von über 2.000 €. Um den Bauhof zukunftsfähig aufzustellen und die Energiekosten nachhaltig zu senken, sind für das laufende Jahr folgende Maßnahmen geplant:
- Erneuerung der Dacheindeckung mit gedämmten Trapezblech-Sandwichelementen
- Erneuerung der Elektroinstallation und Beleuchtung
- Austausch der drei großen, einfach verglasten Fenster
- Generelle Schaffung von mehr Stell- und Arbeitsfläche im Gebäude.
Beauftragungsermächtigung Erschließung Neubaugebiet Am Heidchen
Die Ortsgemeinde Bannberscheid beabsichtigt die Neubaumaßnahme „NBG Am Heidchen“ auf Grundlage der vorhandenen Ausführungsplanung in die bauliche Umsetzung zu übertragen. Berücksichtigung finden die öffentlichen Verkehrsflächen, wie Ortsgemeindestraßen und Nebenanlagen, wie Gehwegflächen, straßenbegleitgrün und Beleuchtung. Das notwendige Vergabeverfahren wird in Abstimmung mit dem Vorsitzenden, Herrn Ortsbürgermeister Georg Holl sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle der VG Wirges, den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechend, durchgeführt.
Hierzu wurde der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Georg Holl, ermächtigt, nach Abschluss des notwendigen Vergabeverfahrens zwecks Einholung der Angebote zur baulichen Ausführung des Neubaus der Ortsgemeindestraßen sowie der Nebenanlagen im Zuge der Erschließungsmaßnahme „NBG Am Heidchen“ in der OG Bannberscheid, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
Beratung der Dachform für die Sanierung der Aubachhalle
Die Aubachhalle, errichtet im Jahr 1976, verfügt über ein Flachdach, das sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Seit der Errichtung des Gebäudes wurden keine umfassenden Sanierungsmaßnahmen an der Dachsubstanz durchgeführt. In den vergangenen Jahren mussten wiederholt kostenintensive Reparaturen vorgenommen werden, um die grundlegende Funktionsfähigkeit des Daches sicherzustellen. Diese Maßnahmen stellen jedoch keine nachhaltige Lösung dar und führen zu stetig steigenden Unterhaltskosten. Vor diesem Hintergrund wurde bereits eine grundsätzliche Diskussion im Ortsgemeinderat geführt. Im Raum steht die Überlegung, das bestehende Flachdach im Zuge der Sanierung durch einen neuen Dachaufbau in Form eines Satteldachs oder eines Pultdachs zu ersetzen. Beide Dachformen (Satteldach und Pultdach) bieten gegenüber der Flachdachkonstruktion entscheidende Vorteile:
- Optimierter Wasserabfluss: Durch die Neigung wird das Niederschlagswasser gezielt zu den Randbereichen abgeleitet, was die Dachkonstruktion deutlich wartungsärmer macht.
- Verbesserte PV-Nutzung: Die Dachschräge bietet zudem bessere Voraussetzungen für die Nutzung von Photovoltaik und ermöglicht so einen höheren Ertrag an Solarenergie.
Um die optische Integration der beiden Varianten in das Ortsbild zu bewerten, wurden beide Dachformen mittels Animation in die Umgebungsbebauung eingefügt. Dies sollte dem Rat die Entscheidung erleichtern, welche Variante sich besser in das bestehende Umfeld einfügt. Im Ergebnis hat sich der Rat einstimmig für die Erneuerung des Dachs in Form eines Satteldachs vorgesehen. Dessen Neigung soll sich an die Neigung des Pultdaches des Anbaus anpassen, sodass eine durchgehende und einheitliche Dachlinie entsteht.
Zukünftige Ausgestaltung des Volkstrauertages
Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2025 unter TOP 9 folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss Jugend, Senioren und Kultur wird beauftragt, Vorschläge zur attraktiveren Ausgestaltung des Volkstrauertages (Insbesondere der Gedenkveranstaltung auf dem Friedhof) zu machen und dem Gemeinderat rechtzeitig vor dem nächsten Volkstrauertag zur Beratung vorzulegen“.
Im Ergebnis der Beratungen stellte sich heraus, dass es wenig geeignete Möglichkeiten gibt, diese Gedenkveranstaltung attraktiver zu gestalten. Einig waren sich die Ausschussmitglieder, dass an der Gedenkveranstaltung festgehalten werden soll. Flankierend sollte über die sozialen Medien verstärkt auf Sinn und Hintergrund der Veranstaltung hingewiesen werden, da gerade in den jüngeren Generationen kein Wissen hierzu mehr vorhanden ist und die traditionellen Printmedien (Wochenblatt) nicht genutzt werden. Auch die örtlichen Vereine sollten als Multiplikatoren verstärkt angesprochen werden.
Als einzig derzeit sinnvoller Ansitz wurde von den Ausschussmitgliedern die Überlegung angesehen (die auch teilweise in anderen Gemeinden praktiziert wird) die Gedenkveranstaltung nicht am vorletzten Sonntag vor dem 1. Advent zu begehen, sondern diese im Zusammenhang mit der Gräbersegnung zu Allerheiligen durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat dankte dem Ausschuss für die Überlegungen und beschloss zumindest in diesem Jahr an dem Termin des Volkstrauertages festzuhalten. Parallel dazu soll, wie vom Ausschuss angeregt, verstärkt für die Veranstaltung, insbesondere auch über die sozialen Medien, geworben werden.
Des Weiteren wurden vom Vorsitzenden folgende Punkte angesprochen:
Sachstand Erschließung Neubaugebiet
Die Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen sind seitens der beauftragten Ingenieurbüros fertiggestellt worden. Eine grobe Qualitätssicherung ist seitens des Vorsitzenden erfolgt. Sobald die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des Wassers aus dem Regenrückhaltebecken (Zuständigkeit liegt bei der SGD Nord) vorliegt, kann die Veröffentlichung der Vergabe angegangen werden.
Parallel zur baulichen Erschließung sind die in der Satzung aufgeführten landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Seitens der Ortsgemeinde wird das Maßnahmenpaket zusammengestellt und dient danach der Ausschreibung der Pflanz-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen. Die Umsetzung soll im Winterhalbjahr 2026/2027 erfolgen.
Sachstand Instandsetzung Brunnen
Der Auftrag zur elektrotechnischen Instandsetzung des Brunnens wurde bereits im letzten Jahr erteilt. Diese Arbeiten werden nunmehr im Laufe des April durchgeführt.
Georg Holl, Ortsbürgermeister
