Wesentliche Punkte waren:
Aktueller Stand Erschließung Neubaugebiet
Die Arbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes kommen gut voran. Das Planum der Baustraßen wurde hergestellt, der Oberboden und die Überschussmassen des Erdbaus abgefahren. In das Erdplanum wurde 40 cm tief Kalk eingefräst und abgewalzt. Nach 7-tägiger Liegezeit zum Abbinden wurde die Belastbarkeit durch Lastplattendruckversuche ermittelt und bestätigt. In der 38. KW wurde auf die Baustraßen eine 15 – 20 cm starke Splitschutzschicht aufgebracht. In der 39. KW wurden die Kanalrohre angeliefert.
Ab dem 12.10.2026 wird in der Schulstraße eine neue Wasserleitung verlegt (vom Trafohaus bis zum Bauende). Im letzten Bereich der Schulstraße wird auch der Kanal erneuert und dabei verlegt. Beide Maßnahmen sind zur Erschließung des Neubaugebietes zwingend erforderlich.
Festlegung bezüglich Art und Weise der Abrechnung der Teilerschließungskosten
Der Unterschied zwischen Ablösebeträgen und der Abrechnung nach tatsächlich angefallenen Erschließungskosten liegt darin, wie und wann die Kosten festgelegt werden – pauschal im Voraus in der einen Variante und exakt nach späteren Ist-Kosten in der anderen Variante.
Die für das Neubaugebiet „Am Heidchen“ vorgesehene Art der Erschließungsbeitragserhebung sowie die Höhe des Erschließungsbetrages sollen nach Abschluss der durch die VG Wirges vorgenommenen Berechnungen in der Sitzung des Ortsgemeinderates Bannberscheid Ende Oktober entschieden werden.
Anschaffung eines Notstromaggregates
Für Bannberscheid ist zu prüfen, ob die Anschaffung eines Notstromaggregates sinnvoll ist, weil es die kritische Infrastruktur (Aubachhalle als Notfalltreffpunkt, Sirene, Krisenstab) auch bei längerem Stromausfall funktionsfähig hält.
Punkte, die für eine Anschaffung sprechen sind:
1. Aufrechterhaltung der kommunalen Einsatzfähigkeit
2. Blackout-Vorsorge & Bevölkerungsschutz
3. Kommunale Pflichtaufgabe
4. Schnelle Verfügbarkeit in Notsituationen. Keine Abhängigkeit von Dritten.
Der Ortsgemeinderat hat den Ortsbürgermeister daher ermächtigt, über die Verwaltung Angebote zur Beschaffung eines Notstromaggregates einzuholen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Im Sinne einer Bediener- und Wartungsfreundlichkeit sollten die Notstromaggregate der Ortsgemeinden der VG Wirges möglichst aus einer Produktfamilie stammen. Vor Beschaffung ist die benötigte Leistung des Aggregates durch eine Fachfirma zu berechnen.
Anschaffung einer Dorf-App
Die Ortsgemeinde Bannberscheid strebt eine Verbesserung der Bürgererreichbarkeit, Stärkung der Ortsgemeinschaft und Absicherung der digitalen Daseinsvorsorge an. Eine Orts-App ermöglicht native Smartphone-Nutzung in der Form, dass Funktionen, Apps oder Bedienweisen direkt und systemtypisch auf einem Smartphone genutzt werden. Verfügbar für iOS und Android mit Push-Benachrichtigungen, Web-Zugang und Funktionen wie News, Pinnwand, Umfragen sowie Anbindung von Ortsgruppen und Vereinen. Dies fördert Teilhabe aller Generationen und sichert kommunale Leistungen digital, wie z. B. Veranstaltungskalender oder Mängelmelder.
Daher hat der Ortsgemeinderat die Einführung einer Orts-App zur Erhöhung der Bürgererreichbarkeit, Stärkung der Gemeinschaft und Absicherung der digitalen Daseinsvorsorge beschlossen und den Ortsbürgermeister ermächtigt, den Vertrag mit dem Anbieter zu schließen.
Überlegungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Dorfmitte
Die Erstellung eines Bebauungsplans „Dorfmitte“ ist für eine Gemeinde aus städtebaulicher, rechtlicher und funktionaler Sicht sinnvoll, weil er die geordnete Entwicklung des zentralen Ortsbereichs steuert und absichert. Ein Bebauungsplan ordnet die bauliche Entwicklung der Dorfmitte, schützt wichtige Gemeinbedarfsflächen (z. B. Aubachhalle), steuert Verkehr, Erschließung und Umweltbelange und ermöglicht eine rechtssichere Innenentwicklung. (Klare Regeln, ermöglicht Innenentwicklung und verhindert ungeordnete Bebauung). Dies entspricht dem gesetzlichen Zweck eines Bebauungsplans nach § 8 BauGB, der die rechtsverbindliche städtebauliche Ordnung sicherstellt.
Zentrale Vorteile eines Bebauungsplans „Dorfmitte“
- Städtebauliche Ordnung Der Bebauungsplan legt fest, was wo gebaut werden darf, welche Nutzungen zulässig sind und wie Gebäude stehen sollen. → verhindert Wildwuchs und unpassende Bebauung.
- Rechtssicherheit für Bauwillige. Klare Festsetzungen zu GRZ, GFZ, Bauweise, Höhen, Stellplätzen etc. schaffen Planungssicherheit.
- Schutz von Natur, Wasser und Boden: Im Bebauungsplan können Vorgaben zu Hochwasserschutz, Versickerung, Bodenschutz und Grünstrukturen gemacht werden. Allerdings gilt auch hier der Bestandsschutz.
- Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sorgen für Akzeptanz und Mitgestaltung.
Der Ortsgemeinderat hat daher den Ortsbürgermeister gebeten, mögliche Kosten zur Erstellung eines Bebauungsplanes Dorfmitte durch die Verwaltung ermitteln zu lassen, um dann in einer der nächsten Sitzungen bezüglich der Entscheidung, ob ein solcher Bebauungsplan aufgestellt werden soll, zu beraten.
Vorberatung Haushalt 2026 (Investitionen)
Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2027 hatte die VG Wirges um eine Übersicht der investiven Maßnahmen mit Buchungsstellen für die Haushaltsplanung 2027-2030 gebeten.
Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung erste Punkte bezüglich des Investitionsprogramms diskutiert und beraten. Wesentlichste Ausgabenpositionen im Jahr 2027 werden voraussichtlich die Erschließungskosten für das Neubaugebiet sowie die energetische Sanierung der Aubachhalle darstellen.
Weiterhin bedankte sich der Ortsbürgermeister für den herausragenden Einsatz von Mitbürgern und insbesondere Ratsmitgliedern, die vielfach ihre Freizeit dafür opferten, bei der Beseitigung der die Ortsgemeinde betreffenden Sturmschäden durch umgefallene Bäume.
Auf Anregung einzelner Ratsmitglieder sollen die durch den Sturm beschädigten bzw. entwurzelten Bäume auf der Streuobstwiese nachgepflanzt werden. Außerdem sollte eine Nachpflanzung einer der beiden Bäume am Wegekreuz an der B 255 erfolgen.
Auch in anderen (z.B. im Bereich des Sportplatzgebäudes) sollen Nachpflanzungen vorgenommen werden.

