Über die Richtlinien für die Förderung können Sie sich auf der Internetseite des Westerwaldkreises informieren:
www.westerwaldkreis.de/kultur.html
Der Antragsvordruck kann bei der Kreisverwaltung angefordert werden. Die Anträge sind mit dem Kassenbericht 2025 bis spätestens 31. Mai 2026 bei der Kreisverwaltung einzureichen.

