Bürgerservice

Bürgerservice

der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Winterdienst: Streu- und Räumpflicht beachten

In unserer VG sind Sie nach den geltenden Straßenreinigungssatzungen als Grundstückseigentümer bzw. Anlieger für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich. 

Das heißt:

  • Gehwege bei Schnee unverzüglich räumen
  • Bei fehlendem Gehweg ist ein 1,5 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen
  • Bei Glätte mit Sand, Granulat oder Sägemehl streuen
  • Schnee oder Glätte, die nach 20 Uhr entstehen, müssen bis spätestens 7 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- u. feiertags) des Folgetages beseitigt werden.
  • Gehwege tagsüber bei Bedarf mehrfach sichern

❌ Kein Schnee von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege oder Fahrbahnen schieben

Salz ist auf Gehwegen nur sparsam und in Ausnahmefällen erlaubt.

Alle Details und die Straßenreinigungssatzungen finden Sie unter www.wirges.de/winterdienst

Danke für Ihre Mithilfe – gemeinsam kommen wir sicher durch den Winter! 

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