In unserer VG sind Sie nach den geltenden Straßenreinigungssatzungen als Grundstückseigentümer bzw. Anlieger für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich.
Das heißt:
- Gehwege bei Schnee unverzüglich räumen
- Bei fehlendem Gehweg ist ein 1,5 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen
- Bei Glätte mit Sand, Granulat oder Sägemehl streuen
- Schnee oder Glätte, die nach 20 Uhr entstehen, müssen bis spätestens 7 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- u. feiertags) des Folgetages beseitigt werden.
- Gehwege tagsüber bei Bedarf mehrfach sichern
❌ Kein Schnee von privaten Grundstücken auf öffentliche Wege oder Fahrbahnen schieben
Salz ist auf Gehwegen nur sparsam und in Ausnahmefällen erlaubt.
Alle Details und die Straßenreinigungssatzungen finden Sie unter www.wirges.de/winterdienst
Danke für Ihre Mithilfe – gemeinsam kommen wir sicher durch den Winter!

