Der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher sind.
Der Antrag zur Erneuerung des Führerscheins kann nach Terminvereinbarung sowohl bei unserer Verbandsgemeindeverwaltung als auch bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gestellt werden. Termine dafür können unter www.wirges.de/terminvergabe bzw. unter www.westerwaldkreis.de/termin reserviert werden.
Für den Umtausch benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild, Ihren alten Führerschein und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zukünftige Umtauschfristen in der Übersicht
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |

