Ortsansicht Ötzingen

Ortsgemeinde Ötzingen

Der Frühling ist da – packen wir’s gemeinsam an

Der Winter war reizvoll und zugleich wertvoll für Natur und Wasserhaushalt. Mit dem Beginn des Frühlings stehen nun wichtige Aufgaben an, um unser Dorf sauber, sicher und lebenswert zu halten.


Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Grundstückseigentümer*innen werden gebeten, ihre Anpflanzungen entlang öffentlicher Gehwege, Radwege, Straßen und Plätze zu überprüfen und – soweit erforderlich – rechtzeitig zurückzuschneiden. Ziel ist es, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und gefahrlos nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen.

Bitte beachten Sie:
Bei Regen oder Schneefall wird Grünbewuchs deutlich schwerer und hängt dadurch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Planen Sie den Rückschnitt daher mit ausreichendem Sicherheitsabstand.


Lichtraumprofil beachten

Wenn Ihr Grundstück an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt, ist das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten: Über Geh- und Radwegen darf Bewuchs bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht in den Verkehrsraum hineinragen.Über Fahrbahnen ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten.Anpflanzungen sind entsprechend zurückzuschneiden.



Straßenleuchten und Verkehrszeichen freihalten

Achten Sie darauf, dass Straßenleuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht beeinträchtigt werden, Verkehrszeichen aus ausreichender Entfernung gut sichtbar bleiben. Bewuchs im Bereich von Leuchten und Verkehrszeichen ist daher regelmäßig zurückzuschneiden.


Rechtlicher Rahmen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind ab dem 1. März grundsätzlich nur schonende Pflege- und Formschnitte zulässig, die dem Erhalt der Gehölze dienen oder den unterjährigen Zuwachs beseitigen.

Unabhängig davon gilt:
Die Verkehrssicherheit hat stets Vorrang. Wenn Hecken, Sträucher oder Bäume eine Gefahr darstellen oder die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen, dürfen und müssen sie entsprechend zurückgeschnitten werden.

Es ist straßenrechtliche Pflicht, in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Bewuchs zu beseitigen. Überhängende Äste, in Gehwege hineinwachsende Hecken oder Sichtbehinderungen an Einmündungen sind zeitnah zu entfernen.


Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum

Neben dem Rückschnitt bitten wir um Beachtung folgender Pflichten:

  1. Entfernung von Unkraut auf angrenzenden Gehwegen
  2. Reinigung der Gehwege entlang des eigenen Grundstücks
  3. Regelmäßige Reinigung der Straßenrinnen, um einen ungehinderten Wasserabfluss zu gewährleisten



Gemeinsam für ein gepflegtes Ortsbild

Wir wünschen uns ein Ortsbild, das sauber, sicher und barrierefrei ist – für Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Eltern mit Kinderwägen sowie für alle Besucher*innen unseres Dorfes.

Lassen Sie uns gemeinsam gut in den Frühling starten!


Vielen Dank, Gudrun Erll (Ortsbürgermeisterin) 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Aktuell sind wir dabei unsere Internetseite barrierefrei zugänglich zu gestalten.

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