Bis zuletzt stand es den Gemeinden in Rheinland-Pfalz frei, ob sie die Ausbaubeiträge in Form der sogenannten Einmalbeiträge oder der wiederkehrenden Beiträge erheben. Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 05.05.2020 hat das Land Rheinland-Pfalz bei Straßenausbaumaßnahmen die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen verpflichtend vorgeschrieben. Die Möglichkeit der Erhebung von Einmalbeiträgen im Ausbaubeitragsrecht entfällt zum 01.01.2024. Aus diesem Grund ist die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Siershahn an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Der wesentliche Unterschied der beiden Beitragssysteme besteht darin, dass bei Einmalbeiträgen lediglich die Grundstücke zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden, welche von der ausgebauten Verkehrsanlage erschlossen werden. Bei wiederkehrenden Beiträgen wird das Gemeindegebiet in einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten) eingeteilt. Wird innerhalb einer Abrechnungseinheit eine Verkehrsanlage beitragspflichtig ausgebaut, werden alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit zu Ausbaubeiträgen herangezogen.
Der Ortsgemeinderat Siershahn hat die Einführung der WKB in seiner Sitzung am 22.05.2023 beschlossen.
Nunmehr soll die neue Regelung in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und erläutert werden. Vortragen wird Herr Patrick Heitz von der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges.
Die Veranstaltung findet am Montag, 12. Mai 2025 ab 18 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses in Siershahn statt.
Diese Veranstaltung wir in einer hybriden Form angeboten. Der Vortrag und die anschließende Fragerunde können über folgenden Link auch online von zuhause aus verfolgt werden. Hierzu einfach den folgenden Link im Browser eingeben und dem Meeting beitreten. Es muss keine Software installiert werden.
Link zum meeting: https://www.wirges.de/wkb-informationsveranstaltung
(erst am Tage der Veranstaltung aktiv)
Über eine rege Teilnahme würde ich mich freuen.
Alwin Scherz, Ortsbürgermeister