Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Bundestagswahl am 26. September 2021

Bis spätestens 05.09.2021 erhalten alle Walberechtigten eine sog. Wahlbenachrichtigung.

Um an der Bundestagswahl per Briefwahl teilzunehmen, haben Sie folgende Möglichkeiten:


- schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen     Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges, Bahnhofstr. 10, 56422 Wirges

- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

- online, über www.wirges.de/briefwahl

- per Fax

- durch einfache E-Mail an briefwahl@wirges.de

 

- persönlich im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten (hier können Sie auch direkt wählen!)
Achtung: Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin (Tel. 02602 689 118). Es kann zu Wartezeiten kommen!


 - per Telefon ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich !


Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief zurückschicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein!


Hinweis zu General- und Vorsorgevollmachten:

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der allerdings seine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen muss. Eine General- oder Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsurkunde sind für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht ausreichend zur Legitimation.

Das Stimmrecht ist ein höchstpersönliches Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt. Auf dieses Recht kann weder verzichtet, noch kann es auf einen anderen übertragen werden.

Wählerinnen und Wähler haben deshalb jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob sie an der jeweiligen Wahl teilnehmen wollen oder nicht. Möchten sie im Wege der Briefwahl teilnehmen, muss ein persönlicher Antrag für diese Wahl gestellt werden. Ein solch persönlicher Antrag ist bei der Antragstellung im Rahmen einer General- oder Vorsorgevollmacht aber gerade nicht gegeben. Wenn Sie für die Bundestagswahl 2021 Briefwahlunterlagen beantragen möchten und hierfür eine andere Person beauftragen wollen, bitten wir Sie, der beauftragten Person eine konkrete Vollmacht für die Bundestagswahl 2021 zu erteilen!

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