VG-Rat tagte am 9. Oktober zu vielfältigen Themen
Erstmals hat die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges eine eigene Satzung über die Benutzung der Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte der Verbandsgemeinde Wirges und über die Erhebung von Gebühren für deren Benutzung erarbeitet. Die Hauptgründe lagen darin, in Zukunft rechtssicherer agieren zu können und klare Regelungen für das Zusammenleben in den Unterkünften zu schaffen. Hintergrund ist, dass der Verbandsgemeinde gemäß § 1 des Landesaufnahmegesetzes durch den Westerwaldkreis Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen werden. Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Entwurf einstimmig zu.
In ihrer Einführung erläuterte die Bürgermeisterin die aktuelle Situation: Derzeit leben 155 Asylbewerber mit laufendem Verfahren in von der Verbandsgemeinde angemieteten Wohnungen. Hinzu kommen 146 Personen mit Aufenthaltstitel, die ebenfalls eine Unterkunft durch die VG gestellt bekommen. Durch den Rückgang der Zugangszahlen seit der Einführung der Grenzkontrollen, stehen derzeit ausreichend freie Wohnungen zur Verfügung, sodass aktuell kein zusätzlicher Wohnraum angemietet werden muss.
In Bezug stehend zu diesem Thema, informierte die Verwaltung zudem am Rande über den Sachstand zur bundesweit geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber. Der Westerwaldkreis hat die Einführung dieser Karte kürzlich final auf den Weg gebracht, so dass diese ab Anfang kommenden Jahres auch in der Verbandsgemeinde Wirges ausgegeben werden kann. Ziel der Bezahlkarte ist es, die bisher in Geld auszuzahlenden Leistungen künftig bargeldlos bereitzustellen. Die Karten können für notwendige Ausgaben des täglichen Bedarfs, etwa Lebensmittel oder Hygieneartikel, eingesetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass finanzielle Leistungen zweckentfremdet oder ins Ausland transferiert werden.
Im nächsten Tagesordnungspunkt befasste sich der Verbandsgemeinderat mit einer Vereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) zwischen der Verbandsgemeinde Wirges und dem Westerwaldkreis. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter, verankert im Ganztagsförderungsgesetz.
Zuständig für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe – im Westerwald daher der Kreis (Jugendamt). Um den Bedarf an Betreuungsangeboten decken zu können, werden die Verbandsgemeinden den Kreis unterstützen. In vielen Verbandsgemeinden, so auch in Wirges, besteht bereits eine Grundstruktur zur außerschulischen Betreuung, auf die aufgebaut werden kann. Die hierfür notwendige Zusammenarbeit wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt.
Der Westerwaldkreis verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung, die vollständigen Kosten für die ab 2026 zusätzlich benötigte Ganztags- und Ferienbetreuung einschließlich Verpflegung zu tragen. Auch zusätzliche Personal- und Sachkosten werden vom Kreis erstattet. Regelungen zu Elternbeiträgen, möglichen Ermäßigungen (z. B. bei Geschwisterkindern) sowie Ausnahmen sind ebenfalls Bestandteil der Richtlinie. Für die Verbandsgemeinde Wirges ist die Kooperation damit kostenneutral. Die Beschlussvorlage wurde vom Verbandsgemeinderat einstimmig angenommen.
Außerdem befasste sich der Verbandsgemeinderat mit dem Sanierungsbedarf der Overberghalle in Siershahn. Bereits im Vorfeld war eine Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro Ritz und Losacker erstellt worden, die sowohl in der gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Finanzausschuss sowie Bau- und Umweltausschuss als auch dem Ortsgemeinderat Siershahn vorgestellt wurde.
Insgesamt wurden vier verschiedene Varianten geprüft. Das Ergebnis der Studie zeigte, dass eine Generalsanierung die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten wird diese Variante bevorzugt, da die bestehende, noch intakte Bausubstanz erhalten bleibt und kein unnötiger Abriss erfolgt.
Im Rahmen der aktuellen Förderlandschaft bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten für das Projekt, die noch konkret geprüft werden müssen. Aussagen zu Fördersummen sind daher derzeit noch nicht möglich. Der Verbandsgemeinderat folgte schließlich der Empfehlung der Ausschüsse und sprach sich einstimmig für die Generalsanierung in Kooperation zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde aus.
Des Weiteren stimmte der Rat der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Wirges für das Jahr 2025 in der vorgelegten Fassung zu. Hierauf ging die Bürgermeisterin zunächst umfassend ein und erläuterte die aktuelle Lage, wonach ein zusätzliches Minus von knapp 200 Tsd. Euro im Ergebnishaushalt für 2025 zu verzeichnen ist. Anteil daran haben u. a. stark gestiegene Personal- und Versorgungsaufwendungen, die durch unvorhersehbar hohe Tarifsteigerungen hervorgerufen wurden, Auszahlungsverschiebungen von Fördergeldern beim Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz (KIPKI), die Aufzugserneuerung im Rathaus inklusive Barrierefreiheit, zusätzliche Aufwendungen für die Umbauarbeiten und die Baumpflege in der Schulsportanlage in Wirges.
Im Finanzhaushalt reduziert sich der Finanzmittelfehlbetrag um rd. 822 Tsd. Euro. Dies resultiert zum Großteil aus der Verschiebung von Investitionsmaßnahmen ins Folgejahr (- 1.742 000 Euro). Dieser Finanzmittelfehlbetrag kann zum Großteil durch die Inanspruchnahme von liquiden Mitteln in Höhe von rd. 966 Tsd. Euro gedeckt werden. Der Restbetrag wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 633 Tsd. Euro ausgeglichen. Dies stellt zum Ursprungshaushalt eine Reduzierung der Investitionskreditaufnahme von 1.798 311 Euro dar.
Nachdem Fragen aus der Bürgerschaft ausblieben und es keine Mitteilungen oder Anfragen mehr gab, konnte die Sitzung gegen 20 Uhr geschlossen werden.