Befreiung / Ermäßigung Rundfunkbeitrag / Telefongebühren
Rundfunkbeitrag
Für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radio- und/oder Fernsehgeräte überhaupt vorhanden sind, ist grundsätzlich der Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Privatpersonen können auf Antrag
- aus gesundheitlichen Gründen
(Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“) oder - aus finanziellen Gründen
(u.a. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung)
von der Rundfunkbeitragspflicht ermäßigt bzw. befreit werden.
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu stellen.
Dem Antrag auf eine Rundfunkgebührenbefreiung ist anzufügen:
- Nachweis über die Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ oder
- Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung
Anträge erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges oder zum Download unter www.rundfunkbeitrag.de/service.
Eine Befreiung ist nur für die Zukunft möglich.
Telefongebührenermäßigung
Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der Telekom können Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten, wenn sie:
- durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
- Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten oder
- blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung gemäß dem deutschen Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht
Die Vergünstigung wird Ihnen von den monatlichen Telefonkosten abgezogen.
Auf welche Tarife ein Sozialtarif anwendbar ist, ist bei der Telekom direkt zu erfragen.
Anträge erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges oder hier zum Download:
Antrag für einen Sozialtarif (Telekom)
Dem Antrag auf einen Sozialtarif ist anzufügen:
- Bescheinigung des Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht
- BaFöG-Nachweis oder
- Kopie des Schwerbehindertenausweis