Straßenreinigungspflicht
Hinweise zur Straßenreinigungspflicht in der Verbandsgemeinde Wirges:
Für die Stadt Wirges sowie für jede Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde wurde eine eigene Straßenreinigungssatzung erlassen.
Grundsätzliche Regelungen zur Straßenreinigung:
Die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslagen wurde durch die jeweiligen Satzungen den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. den Besitzenden der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht bezieht sich auf den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Straßenmittellinie und der Grenze zum jeweiligen Grundstück liegt.
Zu reinigen sind alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Hierzu zählen insbesondere:
- Gehwege (einschließlich Fußgängerzonen)
- Fahrbahnen
- Radwege
- Parkstreifen
- Straßenrinnen
- Böschungen
- Grabenüberbrückungen
Die Straßenreinigung umfasst insbesondere die Entfernung von
- Kehricht
- Schlamm
- Gras
- Unkraut
- sonstigem Unrat
Darüber hinaus gehören zur Straßenreinigungspflicht auch:
- die Schneeräumung
- das Bestreuen der Gehwege bei Glätte
- das Freihalten von Regeneinläufen und Hydranten von Unrat, Eis, Schnee oder anderen störenden Gegenständen
Was passiert bei Nichtbeachtung der Reinigungspflicht?
Sollten Sie Ihrer Straßenreinigungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, werden Sie zunächst schriftlich aufgefordert, die festgestellten Verunreinigungen zu beseitigen. Bleibt diese Aufforderung unbeachtet, erfolgt eine formale Anordnung mit Fristsetzung. Gleichzeitig wird eine Ersatzvornahme und/oder ein Ordnungsgeld angedroht. Im Falle der Ersatzvornahme veranlassen wir die Reinigung auf Ihre Kosten. Die hierbei entstehenden Ausgaben werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Hinweis:
Die genauen Regelungen können Sie den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen Ihrer Gemeinde entnehmen.