Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse.
Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
Diese Regelung gilt bis auf Weiteres, selbstverständlich auch für die Nutzung von Bus & Bahn im Verkehrsverbund Rhein-Mosel.
Nähere Infos finden Sie auch auf https://www.bahn.de/info/helpukraine#de.