Dazu möchten wir an dieser Stelle aufklären, dass es sich hier um einen privat bewirtschafteten Parkraum handelt. Das heißt, der Eigentümer des Grundstücks kann über die geltende Parkdauer bestimmen. In dem Fall beträgt sie 2 Stunden, nachzuweisen durch eine im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegte Parkscheibe.
Mit der Umsetzung bzw. der Kontrolle der Parkplatznutzung wurde die Firma fair parken GmbH aus Düsseldorf beauftragt. Sobald man den Privatparkplatz nutzt, erklärt man sich mit den dort geltenden AGBs einverstanden. Die AGBs müssen gut lesbar an der Einfahrt des Parkplatzes angebracht werden. Dies ist gegeben.
Sollten Sie als Kundin bzw. Kunde die geltenden Vorschriften übersehen haben oder vergessen haben, die Parkscheibe zu hinterlegen, besteht die Möglichkeit eine Stornierungsanfrage an das Unternehmen zu richten, indem Sie den Kassenzettel von Ihrem Einkauf online hochladen: www.fairparken.com/kassenzettel
Die Kontaktdaten des Unternehmens finden Sie auf den fair parken Aushängen auf dem Parkplatz.