Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Wolf im Bereich der Montabaurer Höhe

Ende Oktober und Anfang November wurden zwei Rehe auf einem Acker am Montabaurer Stadtrand von einem Wolf gerissen. Dies bestätigte jetzt das Koordinierungszentrum Luchs und Wolf Rheinland-Pfalz (KLUWO). Demnach gehört der nachgewiesene Wolf zur sogenannten Mitteleuropäischen Flachlandpopulation. Darüber hinaus ist es dem Labor des Senckenberg-Institutes im hessischen Gelnhausen nicht gelungen, aus den am Riss genommenen DNA-Proben einen Wolf als Individuum zu identifizieren. Alle Wölfe, die über Genanalysen individuell erfasst werden, erhalten eine standardisierte Bezeichnung, beispielsweise GW2480f. Hierbei stehen die ersten beiden Buchstaben für Grau-Wolf und der letzte Buchstabe, entweder m oder f, für das Geschlecht. Im Beispiel handelt es sich um die Bezeichnung für die Wölfin des Hachenburger Rudels. Für dieses, im Frühjahr neu gegründete Rudel, liegen für die Elterntiere, als auch für ein diesjähriges Jungtier genetische Nachweise und damit eine Kennung vor.

Für die Montabaurer Höhe kann derzeit weder auf die Herkunft noch auf die Anzahl der Tiere geschlossen werden. Bislang gelangen mehrere Wolfsnachweise über Fotofallenbilder, die von Jägern dem ehrenamtlichen Großkarnivoren-Beauftragten des Monitoringgebietes 25 „Südlicher Westerwald“ übermittelt wurden. Auf den Fotos war immer nur ein einzelner Wolf abgebildet. Ob dieses Tier derselbe Wolf ist, der die beiden Rehe bei Montabaur gerissen hat, kann nur spekuliert werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass der große Waldkomplex der Montabaurer Höhe zumindest ein Streifgebiet des Wolfes ist. Die offizielle Voraussetzung, um von einem sesshaften beziehungsweise residenten Wolf zu sprechen, ist nach bundeseinheitlichem Standard erst dann gegeben, wenn ein Einzeltier mindestens sechs Monate in einem Gebiet nachgewiesen wurde. Sobald die Individualisierung eines Wolfes von der Montabaurer Höhe geglückt ist, wird die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erneut berichten.

Unter https://fawf.wald.rlp.de/de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf/wolf/ bietet das KLUWO umfangreiche Hintergrundinformationen zum Wolf wie beispielsweise Verhaltensempfehlungen oder eine Übersicht der Wolfsnachweise. 


Sollten Sie einem Wolf begegnen, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:

  • Ruhig verhalten und stehen bleiben
  • Nicht auf den Wolf zugehen
  • Auf keinen Fall einen Wolf füttern
  • Um den Abstand zu vergrößern können Sie sich langsam zurückziehen
  • Im Normalfall zieht sich der Wolf von selbst zurück, falls nicht machen Sie sich, z.B. durch Rufe, starkes Gestikulieren und klatschen, bemerkbar. Bei weiterer Annäherung des Tieres – mit Gegenständen werfen. 
  • Hundehalter sollten in Wolfsgebieten ihren Hund an der Leine halten. Bei einem Zusammentreffen mit dem Wolf die Leine möglichst kurz halten. 
  • Wenn Sie einen Wolf gesehen haben, bitte melden Sie die Sichtung mit möglichst genauer Ortsangabe an die 📞 Hotline 06306 911-199.

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