Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Lärmerzeugende Geräte

Die Benutzung von Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler unterliegt einer Sonderregelung, die bundesrechtlich durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vorgegeben ist.

Sie dürfen an Werktagen in der Mittagszeit (13 bis 15 Uhr) sowie von 17 bis 9 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden.

Das Betriebsverbot gilt an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

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