Dies gilt für alle Zahlungspflichtigen, die den Steuerbescheid bereits erhalten haben und das Fälligkeitsdatum 15.02.2023 haben.
Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden. Diese betragen mindestens 5 € und sind abhängig von der Höhe der Hauptforderung.
Wer seiner Zahlungspflicht auch weiterhin nicht nachkommt muss mit der Vollstreckung in sein Einkommen und Vermögen rechnen oder sogar die Reduzierung der Wasserlieferung hinnehmen. Hierfür fallen weitere Kosten, mind. aber 10 € (je nach Höhe der Hauptforderung), an.
Diese Erinnerung gilt nicht für die Zahlungspflichtigen die dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben. Hier wird der Betrag automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Ihre Verbandsgemeindekasse Wirges