Ausnahme von dieser Regelung:
In einigen Ortsgemeinden erfolgt die Einsammlung der Weihnachtsbäume durch die örtliche Feuerwehr, Vereine oder karitative Einrichtungen. Eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung dieser Termine erfolgt im Regelfall seitens der Feuerwehr oder der Vereine über die Mitteilungsblätter. Im Bedarfsfall wird Ihnen hierzu sicherlich auch Ihr Ortsbürgermeister Auskunft geben können. In diesen Ortsgemeinden erfolgt durch den Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb k e i n e weitere Straßensammlung.
Die von den Feuerwehren bzw. Vereinen oder karitativen Einrichtungen eingesammelten Weihnachtsbäume werden in den o.g. Fällen später an einem zentralen Übernahmeort vom Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb zur Entsorgung abgeholt.
Um die bereitgestellten Bäume einer Verwertung zuführen zu können, ist darauf zu achten, dass der Weihnachtsbaumschmuck (Lametta, Kerzen usw.) entfernt wurde.
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger, die sich noch länger am Weihnachtsbaum erfreuen möchten, diesen bis zum 18.03.2023 kostenfrei auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod anliefern. Eine kostenfreie Anlieferung ist selbstverständlich auch vor den jeweiligen Abholterminen möglich.