Die Entwicklung hat sich bereits in der letzten Woche abgezeichnet: Die Omikron-Welle hat auch den Westerwaldkreis erreicht. Mehrere hundert positive Fälle pro Tag bringen das Gesundheitsamt an die Kapazitätsgrenze und machen eine Anpassung der Verfahrensabläufe nötig.
„Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist es uns bis auf weiteres nicht mehr möglich, alle positiv getesteten Personen telefonisch zu kontaktieren“, sagt Sarah Omar, Leiterin des Westerwälder Gesundheitsamtes. Vielmehr sendet das Gesundheitsamt den infizierten Personen, deren PCR-Befunde dem Gesundheitsamt übermittelt wurden, unaufgefordert die Isolationsbescheinigung zu. Der aktuell zeitlich massiv verzögerte Versand der Bescheide soll durch die Umstellung beschleunigt werden.
Das Gesundheitsamt bittet folgende Regelungen zu beachten:
Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig unaufgefordert für 10 Tage in Isolation zu begeben. Dies gilt auch für Personen, die per Schnelltest von einer anerkannten Teststelle positiv getestet wurden. Diese sind aufgefordert, sich selbstständig um einen PCR-Testtermin zur Bestätigung des Befundes zu kümmern. Auch Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Ausgenommen davon sind diejenigen, die geboostert, frisch geimpft (bis 3 Monate nach Zweitimpfung) oder genesen (bis 3 Monate nach Genesung) sind und auch geimpfte Genesene. „Wir bitten die infizierten Personen auch, ihre Kontaktpersonen unmittelbar selbst zu informieren“, ruft Omar auf. Die Informationen, wer zum Beispiel als Kontaktperson gilt, wie lange eine Quarantäne läuft oder aber wie diese vorzeitig beendet werden kann, ist anschaulich und einfach verständlich auf www.corona.rlp.de zusammengefasst. Auch auf der Homepage des Westerwaldkreises (www.westerwaldkreis.de) sind viele Informationen rund um Corona einsehbar.
Damit auch die Kontaktpersonen im Sinne der Absonderungsverordnung ihre entsprechenden Isolationsbescheinigungen erhalten, sind die Infizierten angehalten, die Kontaktpersonen per E-Mail an gesundheitsamt@westerwaldkreis.de zu melden. Die Meldung muss Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie möglichst Telefonnummer und E-Mail Adresse und das Datum des letzten Kontaktes enthalten. Unvollständige Meldungen können leider nicht bearbeitet werden. Den Kontaktpersonen werden dann durch das Gesundheitsamt unaufgefordert die Bescheinigungen über die Isolation zugesandt. „Nur Kontaktpersonen, die auf diesem Wege gemeldet werden, können von uns eine Bescheinigung bekommen“, macht Omar aufmerksam.
Den Genesenen-Nachweis erhalten Infizierte automatisch nach Ende ihrer 10-tägigen Quarantäne. Dieser gilt im Zeitraum von 28 Tagen nach dem Abstrich bis 90 Tage nach dem Abstrich.
Für Rückfragen gilt:
Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fragen wird darum gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme über die geltenden Regelungen unter www.corona.rlp.de oder www.westerwaldkreis.de zu informieren. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, besteht die Möglichkeit, diese per E-Mail an gesundheitsamt@westerwaldkreis.de zu stellen. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Außerdem steht die Corona-Hotline des Landkreises an Wochentagen von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die Corona-Hotline kann aber derzeit keine fallindividuellen Fragen beantworten.
Abschließend appelliert die Leiterin des Gesundheitsamtes nochmals an alle Westerwälderinnen und Westerwälder, in den nächsten Wochen besonnen zu sein: „Auch, wenn wir es alle nicht mehr hören können: Bitte minimieren sie nochmals die persönlichen Kontakte. Nicht alles was aktuell erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Und bei allen unvermeidbaren Kontakten sollte eine FFP2-Maske getragen und auf ausreichend Abstand geachtet werden. Bitte helfen Sie alle mit, dass wir es auch in dieser Welle wieder schaffen, im Westerwaldkreis die Infektionszahlen abzuschwächen und so unsere Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen.“
Pressemitteilung
der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises