Die alten Führerscheine müssen umgetauscht werden – so sieht es die dritte EU-Führerscheinrichtlinie vor.
In Deutschland geht der Umtausch in mehreren Stufen vonstatten.
Der nächste Stichtag ist der 19.01.2023.
Diese Frist gilt für alle, die in den Jahren 1959 – 1964 geboren sind und noch keinen EU-Führerschein besitzen.
Die anderen Geburtsjahrgänge haben noch länger Zeit:
1965 – 1970: Stichtag 19.01.2024
1971 oder später: Stichtag 19.01.2025
vor 1953: Stichtag 19.01.2033
Den alten Führerschein können Sie auf Wunsch behalten, er wird dann bei Aushändigung des neuen Führerscheins entwertet.
Für den Umtausch des Führerscheins ist das Bürgerbüro zuständig.
Um einen Termin zu vereinbaren nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung oder rufen Sie uns unter 02602 689-0 an.
Benötigt wird Ihr Führerschein, der Personalausweis und ein aktuelles Passbild.