Hingehen, Perso zeigen, Schutz-Impfung erhalten. Geimpft wird ohne Termin.
Parkmöglichkeiten stehen unterhalb und oberhalb der Rosenheckhalle zur Verfügung.
Eine FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot sind zu beachten. |
Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen.
Bezüglich einer Auffrischungsimpfung können sich grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Lebensjahr, deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt, eine kostenlose Auffrischungsimpfung geben lassen. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden können bereits vier Wochen nach der Grundimmunisierung die Auffrischungsimpfung erhalten, sofern das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
Neben den Impfstoffen von BionTech und Moderna wird auch der Impfstoff von Novovax zur Verfügung stehen.
Mehr Informationen zur „Impfkampagne“ gibt es unter dem Link: https://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/