Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

LANDTAGSWAHL und DIREKTWAHLEN am 14. März 2021 - Wahlaufruf

LANDTAGSWAHL und DIREKTWAHLEN am 14. März 2021


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

In Rheinland-Pfalz findet am 14. März 2021 die Wahl zum 18. Landtag, zusätzlich in der Verbandsgemeinde Wirges die Wahl zur Bürgermeisterin und in der Ortsgemeinde Dernbach die Wahl zum Ortsbürgermeister statt.

Freiheit und Demokratie müssen gelebt werden und dazu gehört auch aktiv durch die Teilnahme an der Wahl mitzuwirken um Freiheit und Demokratie zu stärken.

Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!

Sie können sich − wie bei den vorhergehenden Wahlen − zwischen einer Urnen- und Briefwahl entscheiden.

Wegen des Infektionsgeschehens aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist für alle Beteiligten besondere Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich um sich selbst aber auch die vielen Wahlhelfer*innen zu schützen.

Im Wahllokal müssen verschiedene Hygienemaßnahmen eingehalten werden, die dafür sorgen sollen, dass Sie sicher im Wahllokal wählen können. Es gelten vor allem die Maskenpflicht und die allgemeinen Abstandsregeln.

Da die aktuelle Corona-Pandemie, besonders die auch bei uns aufgetretene Corona-Mutation, eine besondere Ausnahmesituation ist, weisen wir alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Mitbürger*innen sowie Menschen, die zu gesundheitlich gefährdeten Risikogruppen gehören aber auch alle die auf Kontakte verzichten möchten, auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.

Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, müssen Sie dies bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

1.    schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges,

2.    online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.    online, über die Website der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges: https://www.wirges.de/briefwahl,

4.    per Fax  an 02602 6898114 oder

5.    durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges: briefwahl@wirges.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges  die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. 

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können.
Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 möglich!
Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Sie können den Briefwahlantrag auch ihrer/ihrem Stadt-/Ortsbürgermeister*in mitgeben.
Die Anträge werden zeitnah verarbeitet und die Briefwahlunterlagen an Sie kurzfristig versendet!

Da aufgrund der Corona-Pandemie mit einem hohen Briefwähleranteil zu rechnen ist, bitte ich Sie, den Antrag auf Briefwahl bei der Verbandsgemeindeverwaltung rechtzeitig zu stellen. Kurzentschlossene können grundsätzlich bis Freitag, den 12. März 2021, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Die Unterlagen werden Ihnen dann unmittelbar ausgehändigt und es besteht für Sie die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann oder Stimmberechtigte aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.

Damit Ihre Stimmen gültig sind, bitte ich Sie, die Hinweise im Merkblatt zur Briefwahl, das Sie mit den Wahlunterlagen erhalten, genau zu beachten.

Nach Ausfüllung der Wahlunterlagen sollten Sie diese spätestens am Donnerstag vor dem Wahltag (11. März 2021) absenden. Dann kann gewährleistet werden, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingehen. 

Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post AG kostenfrei zurückgesandt werden. Für den rechtzeitigen Eingang Ihrer Wahlunterlagen bei der Verbandsgemeinde sind Sie selbst verantwortlich.

Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahltag (14. März 2021) bis 18 Uhr direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Wahltag bis 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgeben.

Bitte wählen Sie!

Ihr

Michael Ortseifen

Bürgermeister

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