Bürgerservice

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der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges

Grundsteuer 2026: Anpassung der Hebesätze

Der Grundsteuerbescheid setzt sich aus dem vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert, der Steuermesszahl sowie dem von der jeweiligen Ortsgemeinde festgesetzten Hebesatz zusammen.

Die Gemeinden haben die Möglichkeit unterschiedliche Hebesätze, für die einzelnen bei der Grundsteuer B differenzierten Grundstücksarten, festzusetzen.

Dies betrifft:

  • unbebaute Grundstücke
  • Wohngrundstücke
  • Nichtwohngrundstücke


Einige Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde haben von dieser Möglichkeit im Rahmen einer Hebesatzsatzung bzw. der Haushaltssatzung Gebrauch gemacht. Die jeweils geltenden, teilweise angepassten Hebesätze sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Änderungen der festgesetzten Grundsteuer für das Jahr 2026 können sich sowohl aus unterschiedlichen Hebesätzen als auch aus den vom Finanzamt festgestellten Messbeträgen ergeben.

Fragen zu den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbeträgen sind direkt an das zuständige Finanzamt zu richten. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet das Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung.

Gemeinde

Grundsteuer A

Grundsteuer B

unbebaute Grundstücke

Grundsteuer B

bebaute Grundstücke

(Wohngrundstücke)

Grundsteuer B

Nichtwohngrundstücke

Stadt Wirges

345

1100

565

1100

OG Dernbach

345

970

485

970

OG Siershahn

345

465

465

465

OG Ebernhahn

345

1000

535

1000

OG Mogendorf

345

750

480

750

OG Ötzingen

345

1008

504

1008

OG Staudt

345

465

465

465

OG Helferskirchen

345

500

500

930

OG Moschheim

345

960

485

960

OG Leuterod

345

465

465

465

OG Bannberscheid

600

600

465

930

OG Niedersayn

345

700

465

480

Vorher betrugen alle Hebesätze betreffend der Grundsteuer B 465%.

In Bannberscheid betrug der Hebesatz der Grundsteuer A bisher 345%.

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