Erfasst wurden insbesondere blumenbunte, artenreiche und extensiv genutzte Wiesen und Weiden, die durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 15 Landesnaturschutzgesetz geschützt sind. Diese Grünlandbiotope sind Lebensräume einer Vielzahl von Arten, insbesondere von Wiesenvögeln, Heuschrecken, Schmetterlingen und weiteren Insektenarten.
Das artenreiche Grünland ist im bundesweiten Vergleich selten geworden und wegen seiner hohen Bedeutung für die Biologische Vielfalt gesetzlich geschützt. Die Grünlandkartierung des Landesamtes für Umwelt wurde nach einheitlichen Kriterien von erfahrenen Kartierbüros durchgeführt.
Die geprüften und qualitätsgesicherten Ergebnisse sind im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS) unter den Begriffen:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz