Am Freitag, 13.02.2026 lädt Siershahn zum Karnevalsumzug ein. Aufgestellt wird sich am Bürgerhausparkplatz. Dann geht der Zug durch die Stetzelmannstraße, die Hauptstraße, die Friedenstraße, die Overbergstraße und endet in der Mehrzweckhalle. Im Anschluss gibt es eine After Zug Party.
Für die Dauer der Veranstaltung werden die Straßenzüge gesperrt.
Am Sonntag, den 15.02.2026 findet ab 18.11 Uhr in der Stadt Wirges der 2. Karneval-Nachtzug statt.
Der Zug verläuft mit Start in der Dr. Wodrich-Straße / Siemensstraße über die Bahnhofstraße, Südstraße, Theodor-Heuss-Ring, Montchaninplatz mit Ziel Bürgerhaus. Die betroffenen Straßenzüge werden für die Dauer der Veranstaltung für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Bezüglich der Zugaufstellung erfolgt bereits ab 17.00 Uhr die Sperrung der Dr. Wodrich-Straße sowie Siemensstraße.
Anlässlich der Straßenreinigungsarbeiten wird die „Bahnhofstraße – L 300“ von der Einmündung „Siemensstraße / Bahnhofstraße – L 300“ bis zur Einmündung „Bahnhofstraße – L 300 / Samobor- / Südstraße – L 313 (Kreisel Stadtmitte)“ sowie die „Südstraße“ vom Kreisel Stadtmitte bis zu der Einmündung „Theodor-Heuss-Ring“ und der „Theodor-Heuss-Ring“ von der Einmündung „Südstraße“ bis zu der Einmündung „Montchaninplatz“ von ca. 20.30 Uhr (Zugende) bis 23.00 Uhr für den gesamten Durchgangsverkehr (Anlieger frei) voll gesperrt.
Die Umleitung des Kraftfahrzeugverkehrs erfolgt über die Straßen „Daimlerstraße – K 142“, „Rolandstraße“, „Dr. Luschberger-Straße – L 300“ und „Christian-Heibel-Straße“.
Sofern Sie als Anlieger ein Kraftfahrzeug besitzen, sind Sie in besonderer Weise von der Vollsperrung betroffen. Wir weißen alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner daraufhin an, keine Fahrzeuge in die oben genannten Straßenzüge abzustellen.
Anlässlich des Karnevalsumzuges in der Stadt Wirges wird am Sonntag, den 15.02.2026, in der Zeit von 16:00 bis 23:00 Uhr ein absolutes Haltverbot eingerichtet.
Das Haltverbot gilt entlang der Umzugsstrecke sowie in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen. Fahrzeuge, die innerhalb dieses Zeitraums im Haltverbotsbereich abgestellt sind, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen und danken für Ihr Verständnis.
Es wird um Beachtung und Verständnis gebeten.
Verbandsgemeindeverwaltung
- Ordnungsbehörde -

