Die Aufgaben innerhalb des Ehrenamtes werden immer umfangreicher und zeitintensiver. Damit sich die aus § 14 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ergebenen Aufgaben einer Wehrleitung mit Sorgfalt wahrgenommen werden können, wird eine/n zusätzliche/n stellvertretende/n Wehrleiter/in ins Amt bestellt.
Daher findet am Dienstag, den 23.01.2024 um 19:00 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung in Wirges, Bahnhofstraße 10, die Wahlversammlung zur Wahl eines/r neuen zusätzlichen stellvertretenden Wehrleiters/in für die Verbandsgemeinde Wirges statt.
Tagesordnung:
- Wahl eines/r zusätzlichen stellvertretenden Wehrleiters/in für die Verbandsgemeinde Wirges
Nach § 14 Abs. 2 LBKG sind für die Wahl des/r ehrenamtlichen Wehrleiters/in die Bürgermeisterin und die örtlichen Wehrführer vorschlagsberechtigt. Wahlberichtigt sind gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBKG die Wehrführer und Führer mit Aufgaben, die mit denen einer Wehrführung vergleichbar sind. Im Verhinderungsfall kann auch der Stellvertreter an der Wahlversammlung teilnehmen und ist wahl- und vorschlagsberechtigt.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Wirges, den 18.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Gezeichnet
Alexandra Marzi