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Stadt Wirges

Hinweis zur Räum- und Streupflicht im Winter

Gemäß den geltenden Bestimmungen sind die an Grundstücke angrenzenden Geh- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte rechtzeitig zu räumen und zu streuen, sodass sie gefahrlos begangen werden können. Die Räum- und Streupflicht gilt in der Regel werktags ab den frühen Morgenstunden sowie an Sonn- und Feiertagen ab dem Vormittag und ist bei anhaltender Glätte entsprechend zu wiederholen.

Bitte verwenden Sie beim Streuen bevorzugt abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt und vermeiden Sie – soweit möglich – den Einsatz von Streusalz, um Umwelt und Infrastruktur zu schonen.

Die Einhaltung dieser Pflicht leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und mobilitätseingeschränkten Personen. Nur durch gemeinschaftliches Handeln kann gewährleistet werden, dass jeder sicher durch unsere Stadt kommt.

Die Stadt Wirges dankt allen Verantwortlichen für ihre Mithilfe und ihr umsichtiges Handeln in der Winterzeit.

Florian Jungbluth

2. Stadtbeigeordneter

Stadtsauberkeit und Umwelt

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