Ortsansicht Mogendorf

Ortsgemeinde Mogendorf

Informationen zu Bebauungsplänen

Zugemäch 2:

Im Hinblick auf die Wohnbebauung fährt die Ortsgemeinde zweigleisig. Ich habe bereits über die wichtige Innenentwicklung in der Ortsgemeinde berichtet. Gleichzeitig verfolgen wir die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein weiteres Neubaugebiet, das Zugemäch 2. Dieses Verfahren ist ein Paradebeispiel dafür, dass man als Gemeinde abhängig ist von Behörden, dem Gesetzgeber und Gerichten. Um Wohnbebauung zu fördern, hat der Gesetzgeber ein sog. vereinfachtes Verfahren eingeführt. Durch Fristen, die nicht eingehalten werden konnten, eine Gerichtsentscheidung, die das Verfahren nicht konform mit Europarecht sieht, verschiedene Auslegungen dieser Entscheidung wurde letztendlich alles verkompliziert und verzögert. Zwischenzeitlich liegen Straßen- und Entwässerungsplanungen vor, die Umweltprüfung ist abgeschlossen, ein erstes Gespräch betreffend das erforderliche Umlegungsverfahren hat stattgefunden, die Offenlage muss jetzt vom neuen Ortsgemeinderat veranlasst werden. Insgesamt wird man noch mit ca. 2 – 3 Jahren bis zur vollständigen Fertigstellung rechnen müssen.


Hambergsflur:

Hier ist die Ortsgemeinde nicht selbst Vorhabenträger; dennoch hat sie die Planungshoheit. Auf der Fläche der ehemaligen Tongrube soll ein Gewerbe- und Industriegebiet entstehen. Für die Ortsgemeinde ist es wichtig, dass sich auch weiterhin Gewebe entwickeln kann und Steuereinnahmen fließen können; wir möchten weiterhin Straßen ausbauen können, erforderliche Investitionen in den Kindergarten tätigen können, Arbeitsplätze vor Ort anbieten können, damit die Gemeinde attraktiv bleibt und Menschen gerne hier leben. Gewerbe- und Industriegebiete werden heute sehr viel nachhaltiger und klimafreundlicher entwickelt; der Plan für die geforderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist aus meiner Sicht ansprechend. Im Raum steht der Vorschlag, einen Teil dieses Gewerbe- und Industriegebietes als Sondergebiet für ein Medizinisches Versorgungszentrum und freie Berufe wie Apotheken, Physiopraxen u.ä. vorzusehen. Hierüber wird der neue Gemeinderat entscheiden.

 

Grubenstraße:

Auch hier ist die Ortsgemeinde nicht Vorhabenträger. Hier soll ein Autohof mit Antriebsformaten wie EV-Charging und Wasserstoff/H2, bewachte Parkflächen für LKW,  ein Shop und ein Gastronomieangebot entstehen. Für den Autohof ist außerdem ein Motorradschwerpunkt vorgesehen (Lademöglichkeit für E-Motorräder, Parkplätze, Filialist für Motorradzubehör).

Das Konzept wurde in einer öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates im April 2023 vorgestellt.

Hier muss jedoch zunächst ein sog. Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in einem sog. „Vorranggebiet Rohstoffabbau“. Auch wenn hier keine Gewinnung von Ton mehr angestrebt wird, eine solche wirtschaftlich unrentabel wäre, der Bergwerkbetreiber überhaupt nicht im Eigentum der entsprechenden Flächen steht und noch dazu die Rückverfüllung des Tagebaus durchführt, muss das Verfahren durchgeführt werden. Ergibt die Abwägung, dass der Rohstoff nicht (mehr) in Vordergrund steht, kann das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden.

 

Solarpark – Im Großheidchen unterm Weg:

Um dem Bedarf an erneuerbaren Energien Rechnung zu tragen strebt ein weiterer Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an.  Vorgesehen ist hier eine naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Ausgestaltung der Anlage.

Mit allen drei Vorhabenträgern hat die Ortsgemeinde entsprechende Verträge geschlossen, wonach die Planungshoheit grundsätzlich bei der Ortsgemeinde verbleibt, die Kosten aber vom jeweiligen Vorhabenträger übernommen werden.

 

Hinter den Eichen (Vielbacher Weg): 

Der Vielbacher Weg ist bisher nicht erschlossen, ein Zustand, der in einem Gewerbegebiet eigentlich nicht gewollt sein kann und darf. Insbesondere Starkregenereignisse bereiten hier Probleme. Um das Gebiet erschließen zu können, ist ein Bebauungsplan Voraussetzung. Der Ortsgemeinderat hat die Idee der Verwaltung aufgegriffen, bei der Aufstellung eines Bebauungsplans das bestehende Gewerbegebiet etwas zu erweitern und kleinere zusätzliche Gewerbegrundstücke zu schaffen, um so z. B. Handwerkern/Kleingewerbetreibenden aus dem Ort die Möglichkeit zu geben, sich dort anzusiedeln. Aufgrund der vielen Projekte, die von der Ortsgemeinde in den letzten Monaten verfolgt werden, wurde dieses Projekt in das nächste Jahr verschoben. 

 

Industrie- und Gewerbegebiet (Krugbäckerstraße):         

Hier geht es letztendlich um die Errichtung einer öffentlichen Wendeanlage am Ende der Krugbäckerstraße. Eine Planung liegt vor, die Ortgemeinde konnte ins Eigentum einer für die Wendeanlage erforderlichen Fläche gelangen; die Probleme liegen hier bei der Frage der Kostenbeteiligung der Anlieger.

 

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