Ortsansicht Ebernhahn

Ortsgemeinde Ebernhahn

Ortsgemeinderatssitzung 27.01.2022

TOP 1 – Bekanntgabe Beschlüsse aus dem nicht-öffentlichen Teil

Die Kaufanfrage für 2 Flurstücke in der Gemarkung Siershahn wurde zurückgestellt.


TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Ebernhahn über ein besonderes Vorkaufsrecht im Ortskern von Ebernhahn nach § 25 BauBG (Satzungsbeschluss)

Die Ortsgemeinde Ebernhahn beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht. Das im vergangenen Jahr beauftragte Städtebauliche Konzept wurde den Mitgliedern des Ortsgemeinderat zur Kenntnis gebracht. Das Konzept ist die Grundlage für die Vorkaufsrechtsatzung.


TOP 3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Sälzerstraße

Der im Jahr 2017 vereinbarte Vertrag zwischen den Ortsgemeinden Ebernhahn und Siershahn sowie der Stadt Ransbach-Baumbach über die gemeinsame Nutzung der Sälzerstraße sieht im §1 Abs. 3 vor, die Unterhaltungspauschale für die Jahre 2022-2026 neu zu vereinbaren. Der Ortsgemeinderat Ebernhahn stimmt der neuen jährlichen Unterhaltungspauschale in Höhe von 820,06 EUR für die Jahre 2022-2026 zu.


TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Ebernhahn

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm der Ortsgemeinde Ebernhahn in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. Der Haushalt steht in den nächsten Jahren ganz im Zeichen des Kita-Neubau, der mit einer Neuverschuldung von ca. 3 Mio EUR die Ortsgemeinde wahrscheinlich belasten wird.


TOP 5 Nutzungsvertrag Tennisheim

Dem vorgelegten Nutzungsvertrag für das Tennisheim wird zugestimmt. Der in die Nutzung der Ortsgemeinde übergehende Teil soll als Jugendraum umfunktioniert werden. Fördermittel aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ für die Jugendarbeit wurden in Höhe von 2.600,- EUR (1.400,- EUR für Beamer und Leinwand, 500,- EUR für eine Musikanlage, 600,- für eine Spielekonsole mit Zubehör, 100,- EUR für Malerbedarf) beantragt. Zukünftige Unterhaltskosten werden unter den 3 Nutzern (FSV 08, Tennisverein und Ortsgemeinde) aufgeteilt. Für die beiden zurückgegebenen Tennisplätze liegen bereits neue Nutzungsideen vor. Die Neunutzung wird bei einer der folgenden Ratssitzungen vorgestellt.


TOP 6 Ausschreibung Strom- und Gaslieferverträge 2023, Teilnahme an der Bündelausschreibung

Der Gasverbrauch im Jahr 2021 war für die Rosenheckhalle 27.757 m³, der Stromverbrauch für die Rosenheckhalle 17.106 kWh sowie für das Gemeindezentrum 1.032 kWh. Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeptionen für den kommunalen Strom- und Erdgasbedarf der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH nebst dem Hinweisblatt Ökostrom und  Bioerdgas zur Kenntnis. Der Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Ebernhahn ab 01.01.2023 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann. Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom und Erdgas, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Srom- und Erdgasabnahme von dem/den Lieferanten, die/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.


TOP 7 Entgegennahme einer Zuwendung von der Else-Schütz Stiftung

Die Else-Schütz Stiftung hat in den vergangenen Monaten u.a. die Kita Stahlhofen sowie die Kita Kadenbach in der VG Montabaur mit einer Spende von 600.000,- EUR bedacht. Das Tierheim Montabaur, der Zoo Neuwied sowie die Stadt Altenkirchen erhielten ebenfalls hohe Zuwendungen. Die Förderziele der Stiftung sind das öffentliche Gesundheitswesen, die Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, Wohlfahrtswesen, Tierschutz sowie den Sport.

Sofern die Aufsichtsbehörde keine Bedenken gegen die Annahme der Geldspende zur Förderung der Jugendhilfe, zweckgebunden für den Kita Neubau (Snoezelen-Raum, Themenraum, Frischkostküche und  Kinderküche) der Kita „Katharina-Kaspar“ von der Else-Schütz Stiftung in Höhe von 600.000,- EUR äußert, wird dieser zugestimmt.



Ihr/Euer

Thomas Schenkelberg

Ortsbürgermeister

 

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