Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Verkehrssituation in Bannberscheid

Aber nunmehr sind die Weichen gestellt und die Umsetzung erfolgt jetzt.

Da eine Verkehrsberuhigung nicht mit einer einzigen Maßnahme erreicht werden konnte, wie die Erfahrung der letzten Jahre leider gezeigt hat, wurde von der Ortsgemeinde Bannberscheid ein ganzes Maßnahmenbündel beantragt, welches in der Summe dann hoffentlich die gewünschte Wirkung entfaltet. Um ein wenig Ordnung in das Maßnahmenbündel hereinzubringen, möchte ich die Aspekte der Reihe nach aufführen.

 

  1. Änderung / Ergänzung der weiträumigen Beschilderung

Bereits Mitte Januar 2020 (!) hatte die Ortsgemeinde Bannberscheid einen Antrag hinsichtlich der Änderung der wegweisenden Beschilderung für die regionalen Gewerbegebiete gestellt. Nach vielem hin und her wurde dann endlich Ende 2021 die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Anschließend wurde durch den LBM Diez die Umsetzung veranlasst, welche in der Karwoche vorgenommen wurde.

Dabei wird der überregionale Verkehr in das Gewerbegebiet „Am Heidchen“ durch eine neue Wegweisung entweder über die L 300 (Boden - Wirges) oder die K 142 (B 255 - Staudt - Wirges) unter Umgehung der Ortsdurchfahrt Bannberscheid, welche seit der Abstufung lediglich nur noch eine Gemeindestraße ist (die nicht zur Aufnahme des überörtlichen Verkehrs bestimmt ist), geleitet.


Hierzu wurden 6 neue Schilder sowie eine Schildergänzung (sogenannter Reiter auf der Wegweisung) aufgestellt.

Hinweis auf das Gewerbegebiet Am Heidchen an der L 300 Fahrtrichtung Wirges (in Fahrtrichtung Boden wurde ebenfalls ein solches Schild aufgestellt)


Hinweis auf das Gewerbegebiet Am Heidchen an der Einfahrt Heidchenstraße (ebenfalls in der entgegengesetzten Fahrtrichtung)

 

 

Hinweis auf das Gewerbegebiet Am Heidchen als „Reiter“ auf dem Vorwegweiser von der B 255 kommend (ebenfalls integriert wurde hier das LKW-Durchfahrtsverbot in der Ortsdurchfahrt Bannberscheid ab Fa. Röben)

 

Die Wegweisung an der Kreuzung in der Ortsmitte von Staudt musste allerdings bereits einen Tag nach der Aufstellung wieder demontiert werden, da die Wegweisung fälschlicherweise als Ziel das Gewerbegebiet „Auf der Heide“, welches sich im Bereich des Staudter Fitnesscenters befindet, aufwies und nicht das Ziel „Am Heidchen“. Die hoffentlich dann korrekten Schilder werden nach erfolgter Fertigung dann umgehend montiert werden.

 

2. LKW-Durchfahrtsverbot in der Ortsdurchfahrt

Der zweite Baustein des Gesamtpaketes betrifft ein grundsätzliches LKW-Durchfahrtsverbot (Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Anliegerverkehre sind ausgenommen) auf allen Durchfahrtsstraßen in Bannberscheid. Auch hier liegt die verkehrsrechtliche Anordnung vor. Die Schilder und Schilderpfosten wurden geliefert und sollen in Kürze aufgestellt werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen konnten hier erst nach diversen Besprechungen, Ortsterminen und Eingaben erfolgen und begründen sich auf den durch den Schwerverkehr bereits eingetretenen baulichen Schäden (u.a. an der Brücke und am Kreisverkehr).

Die beiden Hinweisschilder auf das LKW-Durchfahrtsverbot an der K 142 sollen vorerst nicht aufgestellt werden, da nach Aussage der Verkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises das Hinweisschild in der abzweigenden Straße nach Bannberscheid in Verbindung mit dem Hinweis auf das Durchfahrtsverbot auf dem Vorwegweiser ausreichend und gut einsehbar sei. Sollte sich jedoch herausstellen, dass dem nicht so sei, würden die beiden Schilder nachgerüstet.


Beschilderungsplan LKW-Durchfahrtsverbot Ortsdurchfahrt Bannberscheid


 

3. Teileinziehung der Verbindung Bannberscheid - Moschheim

Der dritte Baustein ist die bereits vor längerer Zeit beschlossene und auch durch Beschilderung umgesetzte Teileinziehung eines Streckenabschnittes der Verbindung Bannberscheid - Moschheim. Auf diesem Streckenabschnitt (von der Höhe der Einmündung des Wirtschaftsweges zum Reiterhof Jung bis zur Bergstraße in Moschheim) gilt über das generelle Fahrverbot für Verkehre über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht hinaus, dass auch Anliegerverkehre dort nicht zugelassen sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich der Forst- und landwirtschaftliche Verkehr sowie die Busverkehre. Die Beschilderung ist zwar bereits vorhanden: jedoch muss das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ noch geändert werden in „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Hier erfolgt die Umsetzung nach Ablauf des noch laufenden Beteiligungsverfahrens in der Ortsgemeinde Moschheim.

 

4. Weitere geplante Maßnahmen

Zur weiteren Verbesserung sind ergänzende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung sowohl an den Orteingängen als auch innerhalb des Ortes in der Überlegung. Nach Verabschiedung durch den Gemeinderat sollen diese möglichst umgehend nach der danach zu erfolgenden Abstimmung mit der Verkehrsbehörde umgesetzt werden.

 

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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