Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Sitzung des Gemeinderates am 24.11.2022

Zunächst berichtete Ortsbürgermeister Georg Holl von den Beschlüssen aus dem nichtöffentlichen Teil. Dort hatte sich der Gemeinderat hinsichtlich der Ausübung eines Vorkaufsrechts für ein Grundstück im künftigen Neubaugebiet dazu entschlossen, dieses nicht auszuüben. Weiterhin teilte er mit, dass bislang im Rahmen der Ausschreibung einer Reinigungskraft eine Bewerbung und im Rahmen der Ausschreibung einer Vollzeitstelle für einen Gemeindearbeiter bislang zwei Bewerbungen eingegangen sind.


Neubesetzung der Stelle des/der Revierleiters/in Forstamt Malberg

Danach begrüßte der Vorsitzende Frau Lara Meichsner. Frau Lara Meichsner hatte sich erfolgreich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf die durch Eintritt in den Ruhestand des bisherigen Amtsinhabers freiwerdende Stelle des Revierleiters / Revierleiterin beworben.

In der Ortsbürgermeisterkonferenz vom 23.11.2022 sprachen sich einstimmig alle Ortsbürgermeister/innen für Frau Lara Meichsner aus. Der Vorsitzende gratuliert hierzu herzlich und wünscht ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute.

 

Forstwirtschaftsplan 2023

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplans wurde durch den zuständigen Revierbeamten Thomas Schmidt vorgestellt. Dieser beinhaltet Erträge in Höhe von 16.860 Euro und Aufwendungen in Höhe von 23.520 Euro, folglich ein Defizit in Höhe von 6.660 Euro. Der Forstwirtschaftsplan wurde in der vorliegenden Form beschlossen.

 

3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Heidchen“ der Ortsgemeinde Bannberscheid – Abwägungsentscheidungen und Satzungsbeschluss –

Der mit Abstand wichtigste Tagesordnungspunkt der Sitzung war die Verabschiedung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Heidchen“.

Historie:
Der Ortsgemeinderat Bannberscheid hatte bereits in seiner Sitzung am 24.01.2019 beschlossen, aufgrund von zwischenzeitlich notwendig gewordenen Anpassungen, den Bebauungsplan für das Wohn- und Gewerbegebiet „Am Heidchen“ zu ändern.

Im Rahmen des Änderungsbeschlusses welcher am 06.02.2019 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wirges „Das Rathaus“ sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wirges bekannt gemacht wurde, fand auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch statt. Die Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 07.02.2019 bis einschließlich 27.02.2019. Die Frist zur Stellungnahme endete am 27.02.2019. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte sodann durch Auslegung der Planunterlagen vom 05.11.2020 bis einschließlich 07.12.2020. Mit E-Mail vom 27.10.2020 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planunterlagen eingeholt. Die Frist zur Stellungnahme endete am 17.12.2020.

 

Leider hat sich die Verfahrensdauer dieses Verfahrens von ursprünglich angedachten 2 auf 4 Jahre verlängert. Ursächlich hierfür waren insbesondere folgende Gründe:

-        Anpassungen seitens des neuen Gemeinderates nach dessen Neukonstituierung im August 2019 (rd. 6 Monate).

-        Verzögerungen durch die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Probleme (rd. 12 Monate).

-        Deutlich größerer Aufwand für die Vermessung des Baugebietes (rd. 6 Monate).

 

Durch Beschlussfassung des Gemeinderates
1.     über die eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2BauGB und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (dabei wurden zu den eingereichten Anregungen jeweils einzeln Abwägungsbeschlüsse gefasst),

2.     zur Zustimmung für den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Gewerbegebiet „Am Heidchen“ in der Form, wie er in der Sitzung vorlag und letztlich

3.     zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Wohn -und Gewerbegebiet „Am Heidchen“ einschließlich der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 Gemeindeordnung als Satzung.

konnte das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht werden.

 

Weitere Vorgehensweise:
Der Bebauungsplan wird nunmehr noch durch den Ortsbürgermeister ausgefertigt und wird nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung, die voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgt, rechtsverbindlich werden.

Damit ist dann auch die Voraussetzung erfüllt, den Umlegungsbeschluss zu fassen, mit dessen Abschluss dann alle Voraussetzungen zur Erschließung und anschließenden Bebaubarkeit erfüllt sein werden.

 

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Der Ortsbürgermeister hatte den Jahresabschluss dem Ortsgemeinderat zur Prüfung vorgelegt. Zuvor war in öffentlicher Sitzung der Jahresabschluss durch den Rechnungsprüfungsaus-schuss geprüft (§ 110 Abs. 2 GemO) worden.

Im Ergebnis wurden vom Gemeinderat die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen, der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021, und Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Danach wurde die Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Bürgermeisters, der Ortsbeigeordneten und der Beigeordneten beschlossen.

 

Mitteilungen

Hier berichtete der Vorsitzende u.a. zu folgenden Punkten:

Breitbandausbau

Seitens der VG werden in den nächsten Wochen vertiefende Gespräche mit dem Anbieter geführt. Dabei sollen auch für den Ausbau wesentliche Eckpunkte (z.B. Verlegetiefe) fixiert werden. Weiterhin wird die VG im 1. Quartal 2023 einen Ingenieur befristet für drei Jahre einstellen, welcher die Arbeiten begleiten und qualitätssichern soll. Der Ausbau soll im Frühjahr 2023 beginnen.

 

Friedhofsgebühren

Die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde hat immer wieder den zu geringen Kostendeckungsgrad der gemeindlichen Friedhöfe kritisiert. Um hier eine faktenbasierte Ausgangslage zu den tatsächlichen Kosten führen zu können, hatte die VG sich ein Kalkulationsprogramm für die Friedhofskosten zugelegt, mit welchem nunmehr nach und nach alle Gemeindefriedhöfe durchgerechnet werden. Diese Berechnung ist für Moschheim und Ötzingen bereits erfolgt. Bannberscheid soll bis Ende Januar folgen. Wie die ersten Ergebnisse zeigen, liegen die tatsächlichen Kosten bei einem Mehrfachen der gegenwärtigen Gebühren. Sobald die Ergebnisse für Bannberscheid vorliegen, wird die VG einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.

 

Haushalt 2023

Aufgrund der in diesem Jahr bislang guten Entwicklung bei den Steuereinnahmen, werden der Ortsgemeinde Bannberscheid für das Haushaltsjahr 2023 rund 100 T € mehr zur Verfügung stehen. Es ist aber davon auszugehen, dass dies nicht dauerhaft gegeben sein wird.

 

MeinOrt App

Die App ist mittlerweile verfügbar und kann über die App-Stores kostenlos heruntergeladen werden. Die VG wird, beginnend in der nächsten Woche, im Wochenblatt die App vorstellen und zur Nutzung anregen.

 

Kommunalbericht 2022 des Landesrechnungshofs

Aufgrund Berichterstattung im Funk und der Presse wonach nach Prüfung des Landesrechnungshofs RLP die Gemeinden auch für Wald- und Wirtschaftswege (wiederkehrende) Ausbaubeiträge erheben müssen, wurde seitens der Ortsgemeinde Bannberscheid eine diesbezügliche Anfrage an die VG Wirges gerichtet. Diese wird den Sachverhalt unter Kontaktierung des Gemeinde- und Städtebunds prüfen.

 

Stand Anbau Aubachhalle

Die Arbeiten schreiten trotz einiger Verzögerungen aufgrund Material- und Personalengpässen voran:

-       der Außenputz ist fertiggestellt,

-       der Anstrich aufgebracht,

-       die Trockenbauarbeiten sollen Anfang Dezember beendet sein,

-       die Außentüren sollen ebenfalls Anfang Dezember montiert werden.

Sobald die restlichen Arbeiten an der Fassade (Fallrohre etc.) abgeschlossen sind, kann das Gerüst entfernt werden.

 

Aktion Saubere Landschaft

Seitens der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurde der Termin für die Aktion Saubere Landschaft auf den 15. April 2023 festgelegt.

 

Ihr / Euer Ortsbürgermeister

Georg Holl

 

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