Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Änderungen aufgrund der derzeitigen hohen Corona-Infektionslage

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Bürgermeister-Sprechstunde findet mittwochs von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Aufgrund der derzeitigen Infektionszahlen findet diese ab sofort ausschließlich per Telefon / Mail etc. statt. Ich bitte hierfür um Verständnis.

Georg Holl, Am Bahnhof 7, Tel.: 02602 / 70645, Handy: 0178 9368256

E-Mail: georg.holl@bannberscheid.de

Internet: www.bannberscheid.de


Vermietung der Grillhütte

Ansprechpartner und Vermieter der Grillhütte ist Herr Detlef Büink, der ab 18:30 Uhr ausschließlich unter der Telefonnummer 0157-75434321 erreichbar ist.

Ich bitte alle Buchungen und Terminabsprachen zur Grillhütte ausschließlich über Herrn Büink vornehmen.


Corona

Aufgrund der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung und den auch im Westerwaldkreis stark angestiegenen Neuinfektionen wird seitens der Ortsgemeinde Bannberscheid auf folgende Einschränkungen hingewiesen, welche seit dem 24. November 2021 gelten.

Nutzung der Aubachhalle:

Die Nutzung der Aubachhalle ist für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr entsprechend der 2G-Regelung erlaubt. Das bedeutet, dass ausschließlich Personen, welche geimpft oder genesen sind, der Zutritt erlaubt ist. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr plus 3 Monate gelten keine Einschränkungen. Für Jugendliche vom 12. bis zum 17. Lebensjahr (einschl.) gilt die 3G-Regelung. Das heißt entweder geimpft, genesen oder getestet.

Die Einhaltung dieser Regelungen ist durch die benannten Hygienebeauftragten sicherzustellen.

Nutzung der Bücherei

Für die Nutzung der Bücherei gilt sinngemäß die gleiche Regelung wie für die Nutzung der Aubachhalle. Die AHA-Regelungen sind zu beachten. Weiterhin ist das Tragen einer Maske obligatorisch.

Nutzung der Grillhütte:

Private Veranstaltungen und Feiern mit einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis sind zulässig, wobei ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen dürfen. Darüber hinaus können auch Minderjährige (12 bis 17 Jahre) teilnehmen, sofern diese geimpft, genesen oder frei getestet wurden. Für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren plus 3 Monaten bleibt diese Regelung außer Betracht.

Es ist erforderlich, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner des Mieters benannt wird, der die Einhaltung der vorstehenden Regelungen zu verantworten hat, rechtzeitig vor dem Mietdatum ein Hygienekonzept vorlegt, einen Hygienebeauftragten benennt, der für die Einhaltung der Corona-Regeln verantwortlich ist und für die Kontakterfassung inkl. Nachweisvorlage der Testpflicht (für Innenräume) verantwortlich ist und den Nachweis mind. 4 Wochen aufzubewahren hat.

Zur Vermeidung eventueller Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde als Vermieter, hat der benannte Ansprechpartner durch seine Unterschrift zu erklären, dass er für die Einhaltung vorgenannter Bestimmungen verantwortlich ist und im Falle von Schadenersatzansprüchen haftet.

Aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung der Inzidenzen, kann die Nutzung der Grillhütte zu einem gebuchten Termin leider nicht garantiert werden. Eine kurzfristige Untersagung der Nutzung aufgrund behördlicher Auflagen ist möglich und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde.


Georg Holl, Ortsbürgermeister

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