Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Gemeinderatssitzung am 27.05.2021

1.     Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bannberscheid

Die derzeit noch gültige Friedhofssatzung wurde im Jahr 2001 erlassen und seitdem viermal geändert, zuletzt im Jahr 2013. Aufgrund der Vielzahl an rechtlichen Änderungen und neuen Formulierungen wurde auf eine weitere Änderungssatzung verzichtet und eine neue Satzung nach dem Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für den Friedhof der Ortsgemeinde Bannberscheid ausgearbeitet.

Die nunmehr vom Gemeinderat beschlossene Neufassung beinhaltet insbesondere folgende wesentlichen Änderungen:

-  Einführung gemischter Grabflächen in § 13a (Urnenbeisetzung in einem Urnenreihengrab bzw. einem Reihengrab),

-  Wiedereinführung eines Wahlgrabs (§ 14),

-  Anpassung der allgemeinen Gestaltungsvorschriften (max. 50 % der Grabfläche eines Erdgrabs darf mit einer Platte bzw. Umrandung bedeckt sein),

-  Neue Bestattungsformen Urnenbestattung unter Bäumen und Rasenreihengrab für Erdbestattungen (beide Bestattungsformen können erst nach Ausweisung und Errichtung der entsprechenden Grabfelder ermöglicht werden).

Die neue Friedhofssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblatts veröffentlicht werden und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

2.     5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bannber-scheid

Die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung wurde am 15.10.2001 aufgrund der Umstellung von DM auf € erlassen und seitdem viermal geändert, zuletzt wegen der Einführung der neuen Grabart „Anonyme Urnenreihengrabstätten“ im April 2013. Im Prüfbericht der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises von 2019 wurde die Ortsgemeinde Bannberscheid aufgefordert, für die erweiterte Nutzung eines bestehenden Einzelgrabes als „gemischte Grabstätte“ einen eigenen Gebührentatbestand vorzusehen. Da die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber die tatsächlichen Kosten nicht decken, sollen zukünftig die tatsächlichen Kosten an den Gebührenschuldner weitergegeben werden. Der Prüfbericht der Kreisverwaltung verweist zum wiederholten Male insgesamt auf einen deutlich unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad im Bereich des Friedhofswesens von nur rd. 10 %. Daher soll eine moderate Erhöhung der Entgelte vorgenommen werden.

Als Grundlage für deren Bemessung wurde der Durchschnittssatz der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wirges als Grundlage genommen. Für die neue teilanonyme Grabart „Bestattung unter Bäumen“ wird ein Gebührensatz von 300,00 € vorgeschlagen. Ebenfalls für die neu eingeführte Bestattungsform Rasenreihengrabstätte für Erdbestattungen. Die geänderte Friedhofsgebühren-satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblatts veröffentlicht werden und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

3.     Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung enthält in § 4 Regelungen über die Übertragung von Zuständig-keiten des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister, soweit diese nicht Kraft Gesetzes ohnehin dem Ortsbürgermeister obliegen. Bislang musste jede kleinere Auftragsvergabe oder Verfügung von Gemeindevermögen, die nicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, vom Ortsgemeinderat beschlossen werden. Um in Angelegenheiten von geringerer Bedeutung mit einem Nettowert bis 3.000 € schneller Aufträge vergeben oder über kleineres Gemeindevermögen verfügen zu können, hat der Gemeinderat nunmehr eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen, mit der der Ortsbürgermeister ermächtigt wird, entsprechende Vergaben bzw. Verfügungen vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist das vorherige Herstellen des Benehmens mit den Ortsbeigeordneten, das Vorhandensein entsprechender Haushaltsmittel sowie die Mitteilung über erfolgte Vergaben oder Verfügungen in der nächsten Gemeinderatsitzung. Die geänderte Hauptsatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblatts veröffentlicht werden und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

4.     Beschaffung eines PKW-Anhängers für den Bauhof

Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines Kipp-Anhänger mit Laubgitteraufsatz für den gemeindlichen Bauhof beschlossen. Hierfür wurde ein Freihändiges Vergabeverfahren durchgeführt. 3 Vergleichsangebote waren eingegangen. Nach Prüfung und Auswertung dieser Angebote soll nunmehr kurzfristig die Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgen.

 

5.     Mitteilungen und Anfragen

Folgende Punkte werden angesprochen:

Steuerentwicklung

Aufgrund der aktuellen Mai-Steuerschätzung ist für die Ortsgemeinde Bannberscheid gegenüber der Steuerschätzung aus dem November 2020 mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 40 T € zu rechnen, was maßgeblich durch die geringeren Gewerbesteuereinnahmen verursacht wird. Diese geringeren Einnahmen werden durch eine Ausgleichszahlung des Bundes und des Landes zum Ausgleich der Pandemie bedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 35 T € deutlich gemindert.

Stellenausschreibung für Gemeindearbeiter/in

In der letzten Ausgabe des Wochenblatts sind die Stellenausschreibungen für die nach zu besetzenden Stellen eines Gemeindearbeiters/in bzw. eine Reinigungskraft im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung veröffentlicht worden. Die Bewerbungsfrist endet am 15.06.2021.

Radwegekonzept der Verbandsgemeinde

Im Rahmen seiner letzten Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen ein Radwegekonzept für den Bereich der Verbandsgemeinde Wirges in Auftrag zu geben. Ein solches Konzept ist Voraussetzung für die Beantragung der vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel.

Seitens der Ortsgemeinde wurde die Verwaltung gebeten, Wünsche und Vorstellungen der Ortsgemeinde Bannberscheid im Rahmen der Konzepterstellung zu berücksichtigen.

Sanierung der Bahnübergänge

Seitens der DB AG wurde mitgeteilt, dass den Forderungen der Ortsgemeinde Bannberscheid hinsichtlich der Lage des jeweils gesonderten Übergangs für den Rad- und Fußgängerverkehr im Bereich des Bahnübergangs Bahnhofstraße und der L 300 entsprochen wurde. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2022 durchgeführt werden.

Grünabfallentsorgung

Die derzeitige Ablagerung von Grünabfall unterhalb des Kinderspielplatzes in der Schulstraße ist unbefriedigend. Zum einen führt die ungeordnete Ablagerung zu Beeinträchtigungen und verführt auch zu ungeregelten Ablagerungen. Zum anderen ist die Abfuhr regelmäßig aufwändig und damit kostenintensiv. Deshalb soll bis zur Anschaffung des Anhängers ein Grünabfallbehälter mit Deckel im Bereich des hinteren Parkplatzes der Aubachhalle aufgestellt werden.

 

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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