Ortsansicht Bannberscheid

Ortsgemeinde Bannberscheid

Reinigung von Straßen und Wegen sowie Beseitigung von Überwuchs

Diese umfasst grundsätzlich, neben den ausschließlich im Winter anfallenden Tätigkeiten, die Verpflichtung der Straßenanlieger Gehwege und Fahrbahnen (letztere in der Regel bis zur Straßenmitte) zu säubern (Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unkraut jeder Art, Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören sowie die Säuberung von Straßenrinnen, Gräben und Durchlässen).

Die Reinigung hat grundsätzlich wöchentlich an Samstagen zu erfolgen, wobei außergewöhnliche Verschmutzungen ohne Aufforderung sofort zu beseitigen sind.

Auch ist an einigen Grundstücken, welche an Gemeindestraßen angrenzen, ein teilweise sehr starker Bewuchsüberhang von in Extremfällen bis zu einem Meter festzustellen, sodass Fußgänger gezwungen sind auf die Straße auszuweichen. Teilweise können Gehwege gar nicht mehr oder nur noch in gebückter Haltung begangen werden.

Daher appelliere ich dringend an alle Grundstückseigentümer den überhängenden Bewuchs zeitnah zu entfernen um diesen, aus Verkehrssicherheitsgründen, gefährlichen und auch unschönen Zustand zu beenden.

Dabei sind im Bereich der Gehwege diese in voller Breite und bis zu einer Höhe von 2,50 m (Lichtraumprofil) und im Bereich der Straßen diese bis zu einer Höhe von 4,50 m von jeglichem Bewuchs freizuhalten

Erfreulicherweise halten sich mehr als 98 % unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger daran; dafür meinen herzlichen Dank. Die wenigen, die es leider immer noch nicht verinnerlicht haben, seien hiermit nochmals an die Reinigungspflicht erinnert.

Sollte sich bei den betroffenen Anwesen in der nächsten Zeit keine grundlegende Verbesserung einstellen, bin ich im Interesse der Gemeinde, aber auch derjenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die gewissenhaft ihre Pflichten erledigen, leider gehalten das Ordnungsamt einzuschalten und dann ggf. auf Kosten der jeweilig Betroffenen die Reinigung durch eine Firma durchführen zu lassen.

Leider musste dies bereits in einem Fall durchgeführt werden, wobei den Anliegern Kosten in dreistelliger Höhe in Rechnung gestellt wurden.

 

Georg Holl, Ortsbürgermeister

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